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Unfallversicherung – überlebenswichtig?

Ist es ratsam eine private Unfallversicherung abzuschließen? Oder ist das nur Luxus, der viel Geld kostet? Die Antwort lautet wie immer „Jein“. Es kommt auf die persönliche Situation an, in der Sie sich befinden.

Schaut man nur auf die Zahlen, dann sind 90% aller Berufsunfähigen durch eine „Krankheit“ nicht mehr in der Lage, ihrem Beruf nachzugehen. Bei Krankheiten zahlt die Unfallversicherung aber nicht! Andererseits gibt es in Deutschland etwa 8 – 9 Millionen Unfälle jedes Jahr. Allgemein kann man sagen, dass die Wahrscheinlichkeit, durch eine Krankheit nicht mehr den Beruf ausüben zu können, wesentlich höher ist, als durch einen Unfall berufsunfähig zu werden.

Doch was nutzt die alle Statistik im Einzelfall? Wen ein Unfall trifft, dem hilft eben nur die Vorsorge. Empfehlenswert ist eine Unfallversicherung deshalb vor allem für Personen, die mit einem hohen Unfallrisiko leben, weil sie beispielsweise einen gefährlichen Freizeitsport ausüben, und für alle, die auf das regelmäßige Einkommen dringend angewiesen sind, weil z. B. Kredite bedient werden müssen oder die Familie bei einem Ausfall des Alleinverdieners nicht versorgt ist.

Doch klären wir zuerst, was ein Unfall ist².

Versicherungen definieren einen Unfall wie folgt: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." 

  • "Plötzlich" heißt, dass das Ereignis innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes eingetreten sein muss. Gesundheitsschädigungen, die z. B. durch Dauerbelastungen im Sport hervorgerufen werden, stellen keinen Unfall dar. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen (Ärger, Aufregung, Schock) sind ebenfalls nicht versichert.
  • "Von außen auf den Körper einwirkend" bedeutet, dass Kräfte erforderlich sind, die auf den Körper wirken, wie zum Beispiel Zusammenstöße im Straßenverkehr oder Verletzungen durch herabstürzende Gegenstände.
  • "Unfreiwillig" bedeutet, dass der Unfall nicht selbst herbeigeführt wurde. Ein Freitod oder eine Selbstverstümmelung fallen deshalb nicht unter den Versicherungsschutz. Wer grob fahrlässig gehandelt hat, ist aber versichert.

Schäden an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule nach hoher Kraftanstrengung gelten den Versicherern auch als Unfall. Voraussetzung ist, dass dadurch ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder verrissen werden. Normale Bewegungen des täglichen Lebens reichen nicht aus. Dass Sie nach diesen Kriterien einen Unfall erlitten haben, müssen Sie dem Versicherer selbst beweisen.

Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens – also sowohl in Ihrer Freizeit als auch während der Arbeit. Der Schutz gilt weltweit. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Unfallversicherung nur eigene Schäden abdeckt. Die Haftpflichtversicherung dagegen sichert Sie gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls ab, die einem Fremden am Unfall Beteiligten entstanden sind.

Wer sollte eine Unfallversicherung abschließen²?

Besonders wichtig ist eine private Unfallversicherung für Selbstständige, Personen ohne Beruf, Hausfrauen und Hausmänner, für Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko und für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Für andere Personengruppe ist sie oft weniger sinnvoll:

  • So sind Arbeitnehmer bei Arbeits- und Wegeunfällen und bei Berufskrankheiten abgesichert. Das ist eine Pflichtversicherung, die der Arbeitgeber für Sie als Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft abschließen muss und bezahlt.
  • Kinder und Jugendliche haben im Kindergarten, in der Schule und der Universität ebenfalls Versicherungsschutz. Auch der Hin- und Rückweg ist versichert.

Es besteht aber kein Versicherungsschutz in der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub. Wer hier abgesichert sein möchte, sollte über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenken.

Wichtig ist: Viele Risiken, die eine Unfallversicherung abdeckt, können Sie mit anderen Versicherungen umfassender und kostengünstiger abdecken. Schauen Sie sich daher, wenn Sie sich mit einer Unfallversicherung beschäftigen, unbedingt auch nach anderen Versicherungen um und informieren Sie sich vor einem Abschluss.

  • Wichtiger als eine Unfallversicherung ist für die meisten Menschen zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die tritt auch ein, wenn Sie durch eine Krankheit berufsunfähig werden, nicht nur bei einem Unfall.
  • Eine Krankentagegeldversicherung hilft bei Verdienstausfällen auch durch Krankheit, nicht nur bei einem Unfall.
  • Ihren eigenen Tod und die Versorgung Ihrer Nachkommen sichern Sie besser mit einer Risikolebensversicherung ab.

Unfallversicherungen bieten sinnvollen Schutz³

Für Familien

Bei Ausfall des Hauptverdieners, bei Selbstständigen oder bei nicht Berufstätigen ist bei einem Unfall oft die Existenz der gesamten Familie bedroht. Die private Unfallversicherung bietet hier Schutz aus einer Hand:

  • Berufstätige Eltern sind – anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung – auch in der Freizeit geschützt.
  • Nicht berufstätige Eltern genießen Unfallschutz trotz der fehlenden gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Zusätzliche Assistenz-Leistungen der privaten Unfallversicherung unterstützen bei der Haushaltsführung und der Kinderbetreuung.

Für junge Erwachsene

Junge Menschen leben aktiv und gehen oft Risiken ein – etwa im Sport. Sie sind deshalb besonders unfallgefährdet. Die finanziellen Unfallfolgen können existenzbedrohend sein. Denn:

  • Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht oft noch kein oder nur ein geringer Versicherungsschutz.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei Unfällen in der Freizeit oder im Haushalt.

Worauf sollten Sie achten?

  • Beim Antrag zum Abschluss einer Unfallversicherung müssen Sie die Fragen zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet.
  • Tarifstufe und Beitrag richten sich nach dem zu versichernden Risiko (Beruf, Hobbies etc.). Eine Änderung der Berufstätigkeit oder des Hobbies müssen Sie dem Versicherer daher unverzüglich mitteilen.
  • Kommt es einmal zum Unfall, müssen Sie Fristen beachten. Andernfalls ist Ihr Versicherungsschutz in Gefahr. Die Fristen können unter den Versicherern variieren. Schauen Sie im eigenen Interesse dazu in Ihre Versicherungsbedingungen.

In welcher Höhe sollte die Versicherung abgeschlossen werden? Eine gängige Faustformel für die Ermittlung einer ausreichenden Invaliditätsgrundsumme orientiert sich bei Berufstätigen nach Alter und Einkommen:

  • 30 Jahre = sechsfaches Bruttojahreseinkommen
  • 40 Jahre = fünffaches Bruttojahreseinkommen
  • 50 Jahre = vierfaches Bruttojahreseinkommen

Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallversicherung
²https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/private-unfallversicherung-ueberfluessig-oder-sinnvoll-13888
³https://www.dieversicherer.de/versicherer/versicherungen/private-unfallversicherung

Wissenswertes rund um Ihre Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungen – wichtig für die eigene Zukunft!
Es gibt Versicherungen, die sind ein „Muss“ und unverzichtbar für die eigene Zukunftsabsicherung. Dazu gehört, neben der Krankenversicherung, unbedingt auch die private Haftpflichtversicherung.

Haftpflichtversicherungen zählen zu den Sachversicherungen. Bei dieser Art von Versicherungen werden zukünftige Schäden an Sachwerten abgesichert. Diese Sachwerte konnen zerstört, beschädigt oder ganz verloren gehen. Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb so wichtig, weil in Deutschland jeder gesetzlich verpflichtet ist, einen Schaden zu ersetzen, den er einem Dritten zugefügt hat. Im schlechtesten Fall haften Sie, für den von Ihnen verursachten Schaden, mit Ihrem gesamten Vermögen!

Haftpflichtversicherungen – Endlich wieder ruhig schlafen!
Wer eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann wieder ganz beruhigt schlafen, denn sie übernimmt Ansprüche Dritter, denen Sie schuldhaft einen Schaden zugefügt haben. Dabei geht es um Schadensfälle aus dem normalen Lebensalltag. Hier ein Beispiel: Sie sind bei Freunden eingeladen, machen eine ungeschickte Bewegung und stoßen eine Vase vom Tisch. Diese Vase muss von Ihnen ersetzt werden. Das ist nicht so tragisch für die eigenen Finanzen, denn die Vase war nicht sehr wertvoll, es handelt sich also um einen kleinen Schaden. Diesen können Sie leicht aus der eigenen Tasche bezahlen.

Bei wertvollen Gegenständen oder sobald Personenschäden die Folge Ihres Handelns sind, können die Kosten die eigene Finanzkraft leicht übersteigen. Wie in dem folgenden, realen Beispiel: Ein Radfahrer fuhr aus einer Gartenkolonie heraus auf den Rad-/Gehweg und kollidierte dort mit einem entgegenkommenden Radfahrer. Dieser schlug mit seinem Kopf auf dem Asphalt auf. Der Radfahrer blieb nach einer Schädelfraktur querschnittsgelähmt. Da er sich als Azubi auf dem Weg zur Arbeit befand, fordert die Berufsgenossenschaft Regress für den Wegeunfall u. a. für die monatlichen Pflegekosten.

Die Schadenshöhe für die Kosten beläuft sich auf 8,1 Mio. Euro².

Zum Glück sind nicht alle Folgen so kostenintensiv und enden so tragisch wie im oben beschriebenen Beispiel. Trotzdem kommen solche Fälle in Deutschland jedes Jahr vor. Die Versicherer bezahlten in 2021 rund 13,2 Mill. Euro für Schäden aus der privaten Schachversicherung.4

Auch für die Verbraucherzentrale³ ist die „Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für jeden!
Sie fasst das Wichtigste in Kürze so zusammen:

  • Nach dem Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben – und zwar in unbegrenzter Höhe.
  • Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.
  • Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Die Versicherung deckt ein existenzbedrohendes Risiko ab.

Weitere Haftpflichtversicherungen neben der privaten Haftpflicht
Die private Haftpflichtversicherung deckt nur den privaten Bereich ab. Wichtig kann vor allem für Freiberufler und Selbstständige zusätzlich noch eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sein. Bei einigen Berufszweigen ist außerdem eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll.

Zusätzliche Haftpflichtversicherungen sollten unter anderem abschließen:

  • Haus- und Grundbesitzer von vermietetem oder unbebautem Grundbesitz
  • Tierhalter, beispielsweise von Hunden und Pferden
  • Besitzer von Öltanks
  • Bauherren
  • Besitzer von Motor- und Segelbooten, Surfbrettern, Flugmodellen und Kraftfahrzeugen
  • Personen im öffentlichen Dienst, wegen der Möglichkeit von Regressansprüchen des Arbeitgebers
  • Jäger

Die genauen Details dieser Absicherung sollten die Berufszweige mit ihrem Versicherungsberater klären.

Geringe Beiträge – hohe Risikoabdeckung!
Mit einer privaten Haftpflichtversicherung lassen sich für einen geringen jährlichen Betrag hohe Risiken abdecken. So betragen die Kosten für eine gute Privat-Haftpflicht für einen Single unter 100 Euro im Jahr. Dabei deckt die Versicherung Schäden bis zu einer Versicherungssumme von zehn Millionen Euro und mehr ab. Für wenig Euro mehr sind aber auch Deckungssummen von 50 Mio. Euro möglich.

Lassen Sie sich individuell beraten!
Unterschiede in der Versicherung gibt es vor allem bei dem Umfang der Versicherungsleistungen. Die Frage ist, was muss bei mir individuell abgesichert sein, damit ich nicht durch ein kleines Missgeschick in Existenznöte gerate? 

Vertrauen Sie auf den Experten und lassen Sie sich beraten.
AFC Frahmke steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

² https://www.bdp-wirtschaftsdienst.de/wp-content/uploads/2009/12/Schadenbeispiele-Privat-Haftpflicht.pdf
³https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/private-haftpflichtversicherung-ein-absolutes-muss-fuer-jeden-13891
4 https://www.gdv.de/gdv/medien/zahlen-und-daten/beitraege-leistungen-vertragszahlen-der-einzelnen-versicherungsparten

Bausparen – So finanzieren Sie Ihren Traum vom Eigenheim.

Was bedeutet Bausparen?
Wer für seine Immobilie Eigenkapital über einen Bausparvertrag ansparen möchte, der geht zu einer Bausparkasse. Das sind Banken, die sich darauf spezialisiert haben, Wohnungsbaufinanzierung über Bausparverträge zu ermöglichen. Dahinter steckt die Idee vom sogenannten „kollektiven Bausparen“. Heißt: Wenn viele Beteiligte Gelder in einen „Spartopf“ stecken, können alle mit diesen Beträgen bauen, allerdings zu unterschiedlichen Zeiten. Die Sparsumme wird jedem Bauwilligen zu einer bestimmten Zeit individuell zugeteilt.

Bausparen bietet unter anderem diese Vorteile:

  • Über das Bausparen vermehren sie ihr Eigenkapital als Basis Ihrer Finanzierung. Denn je mehr Eigenkapital sie beim Erwerb oder Bau Ihrer Immobilie angehäuft haben, desto geringer sind ihr Finanzbedarf und die damit verbundenen Kosten. Zudem tun sich Banken mit der Bewilligung einer Finanzierung leichter, wenn die Eigenkapitalquote hoch ist.
  • Sie sichern sich einen festen Zinssatz. Das ist vor allem dann interessant, wenn die Zinsen für die Aufnahme von Krediten steigen. Und das ist seit einiger Zeit wieder der Fall und ein Ende noch nicht abzusehen. Mit dem Bausparen aber, sichern Sie sich schon heute einen günstigen Darlehenszinssatz für morgen. Unabhängig davon, ob Sie Ihr Immobiliendarlehen erst in 10 Jahren oder schon früher benötigen.
  • Sie bleiben flexibel. Mit dem angesparten Geld können Sie Immobilien nicht nur bauen oder kaufen, Sie könne auch bereits vorhandene Immobilien renovieren und modernisieren. Auch eine Anschlussfinanzierung ist mit Ihrem Bausparvertrag möglich.

Das Beste zum Schluss:
Wenn Sie Bausparen erhalten Sie staatliche Unterstützung. Der Staat fördert nämlich den Erwerb von Eigentum mit verschiedenen Fördermitteln, wie der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmersparzulage und der Riester-Zulage.

Natürlich hat das Bausparen nicht nur Vorteile. Als Nachteile werden oftmals die niedrigen Zinsen auf das angesparte Guthaben genannt. Doch nur so können die Bausparkassen die günstigen Finanzierungszinsen gewähren. Außerdem hat ein Bausparer geringere Planungssicherheit, da der Zeitpunkt der Zuteilung nicht feststeht und von anderen Einzahlern bzw. dem eingezahlten Kapital abhängig ist.

Wie immer kommt es auf die individuelle Situation an, ob für Sie persönlich das Bausparen eine gute Alternative zur Immobilienfinanzierung darstellt. Sicherheit bietet hier nur ein Gespräch mit einem unserer Berater. Unsere Berater sind erfahren und kennen sich in diesem Metier gut aus!  AFC Frahmke steht Ihnen für Fragen rund um Ihre Immobilienfinanzierung gerne zur Seite. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

AFC Frahmke  - Bequem versichern. Entspannt leben!

Wann lohnt sich der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung (PKV)?

In Deutschland bestehen nebeneinander zwei Formen der Krankenversicherung: Die private (PKV) und die gesetzliche Krankenversicherung (PKV). Beide Versicherungsarten haben ihre Vor- und Nachteile. Wer sich zwischen den beiden Krankenversicherungen entscheiden muss, sollte Folgendes wissen:

Jeder Bürger, bzw. Arbeitnehmer ist zunächst einmal in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Das gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die bei der Krankenversicherung 2022 bei einem Jahreseinkommen bis 58.050 € liegt. Besser verdienende Beschäftigte können sich privat versichern. Für Freiberufler, Selbständige, Beamte und Studenten ist eine PKV unabhängig vom Einkommen möglich.

Vorteile der Gesetzlichen Krankenversicherung:
Mitglieder der GKV sind wie die meisten anderen Menschen in Deutschland versichert. Von den mehr als 83 Millionen Menschen in Deutschland waren im Juli 2022 rund 74 Millionen in 97 Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte können alle Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen: Ärzte, Fachärzte aufsuchen und sind  auch bei einem Krankenhausaufenthalt versorgt.  Ein Vorteil privat versicherte Familienmitglieder mit keinem bzw. geringem Einkommen können kostenlos mitversichert werden. Die Beiträge richten sich zudem nach dem Einkommen, daher zahlen Geringverdiener weniger, während gut verdienende Menschen dementsprechend mehr zahlen müssen.

Vorteile der Privaten Krankenversicherung:
In der privaten Krankenversicherung gibt es einige Vorteile, von denen Sie im Vergleich zu Kassenpatienten profitieren. Die bevorzugte Behandlung bei Ärzten ist nur einer davon.

Beiträge: Diese sind unabhängig vom Einkommen, für Bezieher hoher Einkommen ist die PKV deutlich günstiger. Allerdings muss jede Person einzeln in der PKV versichert sein, es gibt keine mitversicherten Familienangehörigen.     

Leistungen: Privatversicherte genießen einen höheren Leistungsumfang. Dazu zählen eine schnellere Terminvergabe bei Ärzten, bessere Medikamentation, Einzelzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Privatversicherte haben auch oft schnelleren Zugang zu neuen Behandlungsmethoden und bei verschreibungspflichtigen Medikamenten fallen keine Zuzahlungen an. Positiv: Viele Versicherer zahlen ihren Kunden Monatsbeiträge zurück, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten keine Leistungen genutzt haben.

Nachteile der Gesetzlichen Krankenversicherung:
Zu den Nachteilen der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der PKV zählt beispielsweise die Bindung an die gesetzlichen Regelleistungen. Dadurch können gesetzlich Versicherte ihren Leistungsumfang nicht individuell festlegen und sind an die vorgeschriebenen Leistungen gebunden.

Nachteile der Privaten Krankenversicherung:
Privatversicherte müssen in der Regel mit steigenden Beiträgen im Alter rechnen. Es gibt allerdings Möglichkeiten, über eine Altersrückstellung, diesen Nachteil auszugleichen. Zudem müssen Familienmitglieder in der PKV extra versichert (vergünstigt) werden und können nicht, wie in der GKV, kostenlos in der Familienversicherung aufgenommen werden.

Zusatzversicherung:
Gesetzlich Krankenversicherte können durch eine Zusatzversicherung die Nachteile ausgleichen. Zusatzversicherungen betreffen z. B. den Krankenhausaufenthalt mit Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung und  Krankenhaustagegeld.

Wie funktioniert die Kündigung bzw. der Wechsel in die PKV?
Versicherte müssen spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Zuvor sollten sie klären, in welchem Umfang bei einem Anbieterwechsel Altersrückstellungen mitgenommen werden können, zu welchen Konditionen eine Neuversicherung möglich ist und ob bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung dies überhaupt möglich ist. Kündigen darf die Versicherung einem Mitglied normalerweise nicht (Ausnahme: Bei vorvertraglicher Anzeigenverletzung oder Nichtbezahlung der Beiträge).

Achtung: Beim Wechsel von der Privaten Krankenversicherung zurück in die GKV ist der Rückweg oft versperrt, oder nur in bestimmen Fällen möglich: Zum Beispiel, wenn das Bruttoeinkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt.

Es kommt also auf die individuelle Situation an, ob sich ein Wechsel in die PKV lohnt. Sprechen Sie gerne mit mir über die verschiedenen Möglichkeiten.

Ich kläre ab,

  • ob Sie sich überhaupt privat krankenversichern können.
  • welche Bedingungen, wie Alter, Gesundheitszustand, Familienplanung oder auch der Beruf bei Ihnen auf die monatlichen Kosten Einfluss haben.
  • wie sich die steigenden Kosten im Alter verringern oder sogar ganz vermeiden lassen. Stichwort: „Altersrückstellung“
  • welcher Anbieter für Sie und Ihre individuelle Situation der Beste ist.

AFC Frahmke ist für Sie da. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

Altersvorsorge – finanzielle Unabhängigkeit im Alter

Wie sieht meine persönliche Absicherung im Alter aus? Wer sich frühzeitig darüber Gedanken macht, kann auch rechtzeitig die Weichen für die eigene, persönliche Absicherung stellen. Denn wer sich auf die gesetzliche Rente verlässt, wird, nach aktuellem Stand, wohl den gewohnten Lebensstandard einschränken müssen, weil die gesetzliche Rentenversicherung nur noch eine unzureichende Grundversorgung leistet. Um die finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten, ist deshalb eine individuelle und auf die persönliche Lebenssituation maßgeschneiderte, private Altersvorsorge angesagt.

Mit Berufsbeginn scheint die Frage der Altersvorsorge noch so fern zu sein. Doch wer früh mit kleinen Beträgen anfängt, dem fällt der finanzielle Verzicht nicht so schwer, als wenn später größere Summen aufgebracht werden müssen.

Kleine Beiträge – große Wirkung

Dass im Laufe der Jahre aus einem kleinen Betrag eine große Summe entstehen kann, zeigt das folgende Beispiel einer Mietkaution, zu dem das Amtsgericht Köln im Juli 2022 ein Urteil gefällt hat. Hier wurden aus einer Mietkaution von 800 DM, die von der Vermieterin in eigene Aktien angelegt wurde, im Laufe von 58 Jahren 100.000 €.

(Amtsgericht Köln, 26. Juli 2022, Urteil (Az.: 203 C 199/21) https://www.juraforum.de/

Der Fall: Die Eltern der Tochter waren 1960 in die Wohnung einer Wohnungsgesellschaft im rechtsrheinischen Köln eingezogen. Im Mietvertrag war eine „Mietsicherheit“ in Höhe von 800 Mark vereinbart. Die Vermieterin durfte dies auch in eigenen Aktien anlegen. Dies geschah auch, die Aktien wurden von einem Treuhänder verwaltet. Bei Beendigung des Mietverhältnisses konnte die Vermieterin laut Mietvertrag entweder die Aktien herausgeben oder „den Nominalbetrag von 800 DM auszahlen“.

2005 zogen die Eltern in eine andere Wohnung der Wohnungsgesellschaft um. Die Mietsicherheit wurde „übertragen“, wobei lediglich aus den 800 Mark nun 409 Euro wurden.

Als beide Eltern verstorben waren, endete der Mietvertrag. Die Vermieterin zahlte die Kaution an die erbende Tochter zurück: 409 Euro. Demgegenüber forderte die Tochter Herausgabe der Aktien, die inzwischen einen Wert von über 100.000 Euro haben. Das Amtsgericht Köln gab ihr nun recht.

Hintergrund ist eine Mietrechtsänderung aus dem Jahr 2001. Bis dahin musste die Mietkaution immer auf einem Sparbuch angelegt werden. Erst die Änderung machte es möglich, dass Mieter und Vermieter „eine andere Anlageform vereinbaren“.

Nach diesen neuen Vorschriften stehe ein mit der Kaution erwirtschafteter Gewinn „unabhängig von der gewählten Anlageform dem Mieter zu“, betonte das Amtsgericht. Davon abweichende Vereinbarungen seien unwirksam…

Dieses Beispiel ist außergewöhnlich und wird die meisten von uns nicht betreffen. Es zeigt aber, dass sich bei der richtigen Anlage aus kleinen Beträgen große Summen entstehen können.

Richtig vorsorgen – Verschiedene Vorsorgemodelle

Wie können Sie persönlich für Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter vorsorgen? Hier sind einige Vorschläge für Ihre Absicherung:

Betriebliche Altersvorsorge

Die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) bezeichnet Leistungen, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält. Diese „Betriebsrente“ ist eine steuer- und sozialversicherungsvergünstigte Vorsorge für Arbeitnehmer. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Das heißt, jeder Arbeitnehmer kann Teile seines künftigen Gehalts oder Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) in Beiträge zu einer bAV umwandeln und sich somit eine Zusatzrente aufbauen. Damit sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt, gilt als Faustregel, dass sich der Arbeitgeber zu mindestens 20 Prozent am Beitrag beteiligen sollte. Ist der Zuschuss niedriger, sollten Interessierte mithilfe eines Vorsorgeexperten durchrechnen, ob die bAV für sie persönlich sinnvoll ist.

Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer also seinen Beitrag nicht selbst ein, sondern überlässt dies dem Arbeitgeber. Der zahlt die Beiträge in der Regel direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt in einen Vorsorgevertrag, zum Beispiel mit einer Versicherungsgesellschaft, ein.

Der größte Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass sie bei der Auszahlung versteuert werden muss und Sozialabgaben anfallen. Zudem kann es zu Problemen bei einem Arbeitergeberwechsel kommen, wenn die neue Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber den bAV-Vertrag nicht weiterführen möchte.

Private Rentenversicherung

Sie haben die freie Wahl bei der Anlageform und eine garantierte, lebenslange Rente.

Eine private Rentenversicherung lohnt sich grundsätzlich für jeden, der seinen persönlichen Lebensstandard im Alter erhalten möchte. Die gesetzliche Rente wird dabei durch eine private Altersvorsorge ergänzt.

Als Faustregel gilt: Ihr Beitrag zur privaten Rentenversicherung sollte in etwa zehn Prozent des Bruttoeinkommens betragen, rät Stiftung Warentest.

Grundsätzlich werden drei Varianten der privaten Rentenversicherung unterschieden:

Klassische Rentenversicherung

Bei der klassischen privaten Rentenversicherung wird eine lebenslange Rente gezahlt, egal wie alt die versicherte Person wird. Das angesparte Kapital setzt sich aus seinen eingezahlten Beiträgen, einem garantierten Zinssatz und den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens zusammensetzt. Die Beiträge werden sicherheitsorientiert angelegt, meist in festverzinslichen Anleihen. Eine Mindestverzinsung wird garantiert, ist aber in Zeiten von niedrigen Zinsen ebenfalls niedrig.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Bei dieser Rentenversicherung werden die Beiträge in Investmentfonds, meist in Aktienfonds, angelegt. Diese Versicherung verspricht höhere Renditen, ist aber auch von den Schwankungen am Markt abhängig. Es ist daher nicht sicher, in welcher Höhe die spätere Rente ausbezahlt wird.

Hybride Rentenversicherung

Hierbei werden die beiden vorgenannten Rentenversicherungen kombiniert. Die Beiträge werden zu unterschiedlich hohen Risiken angelegt, die Renditen, aber auch die Risiken liegen entsprechend auch zwischen den beiden oben genannten Varianten.

Riester-Rente

Die Riester-Rente hilft dabei, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen und so die gesetzlichen Rentenzahlungen zu ergänzen. Vorteil dieser Versicherung: Riester-Verträge als Form der privaten Altersvorsorge werden durch staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile gefördert. Vor allem Familien und Bezieher bzw. Bezieherinnen geringer Einkommen profitieren von der staatlichen Förderung.

Wie stark man von den Vorteilen der Riester-Rente profitieren kann, hängt von der beruflichen Situation, dem Einkommen und der Anzahl der Kinder ab. Wegen der personenbezogenen Förderung ist Riester für Geringverdiener besonders sinnvoll. Fast 40 Prozent der geförderten Riester-Sparer verdienen weniger als 20.000 Euro pro Jahr. Unter der Einkommensgrenze von 30.000 Euro liegen annähernd 60 Prozent.

Basisrente (Rürup-Rente)

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung und bietet Steuervorteile für Selbstständige und Arbeitnehmer.

Vor allem Selbstständige müssen privat vorsorgen, um im Alter abgesichert zu sein. Diese Bevölkerungsgruppe unterstützt der Staat mit der Rürup-Rente. Diese ist vor allem für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sowie gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte sinnvoll. Sie alle können von hohen Steuervorteilen auf die eingezahlten Beiträge profitieren. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung, die durch ein Umlageverfahren mit den Beiträgen die heutigen Rentner finanziert,  wird bei dieser Rente privat für die einzahlende Person angespart. Auch hier gibt es unterschiedliche Anlageformen.

Die Beiträge für eine Rürup-Rente können von der Steuer abgesetzt werden, die Auszahlungen werden dann im Ruhestand versteuert.

Immobiliensparen

Finanzielle Vorteile und Sicherheit im Alter durch das Wohnen im Eigenheim

Immobilien sind eine wichtige Anlageform, die viele Vorteile für die Absicherung im Alter bieten. Schon in jungen Jahren ist das Wohnen im Eigenheim sehr attraktiv. Finanziert wird die selbstgenutzte Immobilie mit monatlichen Beiträgen während der aktiven Berufstätigkeit, im Ruhestand profitiert  man dann von der mietfreien Immobilie und muss nur noch für die Nebenkosten sorgen.

Besonders interessant ist die Anschaffung einer Immobilie, wenn die monatlichen Raten für Eigentumswohnung/-haus nur gering die eigenen Kosten für die genutzte Mietwohnung übersteigen. So kann, statt Miete zu zahlen, schon für die eigene Zukunft angespart werden.

Statt der Eigennutzung kann eine Immobilie auch für die Vermietung angeschafft werden. Mit den Mieteinnahmen werden dann die monatlichen Raten gedeckt. So kann im Alter eine schuldenfreie Immobilie genutzt oder als Einnahmequelle weiter vermietet werden.

Lebensversicherung

Sie schützt die Hinterbliebenen vor finanziellen Risiken und Verpflichtungen

Lebensversicherungen sichern die wirtschaftlichen Risiken von Tod oder Invalidität ab, dienen aber auch der privaten Altersversorgung. Eine Lebensversicherung wird meist auf eine bestimmte Person abgeschlossen und dient zunächst einmal der Versorgung der Hinterbliebenen. So muss z. B. ein Haus nicht verkauft werden, wenn im Falle des Todes oder der Invalidität die monatliche Abzahlung des Hauses durch die Lebensversicherung abgesichert ist.

Eine Lebensversicherung kann aber auch als Altersvorsorge genutzt werden. Während der Laufzeit ist ein bestimmtes Risiko abgedeckt, mit Ablauf der Versicherung wird ein Kapitalbetrag ausbezahlt. Hierbei kann mit der Versicherungsgesellschaft eine Einmalzahlung oder aber eine monatliche Ratenzahlung vereinbart werden.  

Kinder-Vorsorgemanagement

Sichern Sie die finanzielle Zukunft Ihrer Kinder und Enkel, schon jetzt

Früher wurde mit der Geburt eines Kindes ein Sparbuch angelegt. Auf dieses Sparbuch kamen dann die Geldbeträge, die das Kind z. B. bei Geburtstagen, Weihnachten geschenkt wurden.

Ein Sparbuch ist bei heutigen Null-Zinsen keine gute Option mehr. Wer für seine Kinder frühzeitig sorgen möchte, für den gibt es verschiedene Möglichkeiten:  Zunächst sollten die Folgen von Unfällen und Krankheiten abgemildert werden. Je nach Alter des Kindes ist eine Krankenzusatzversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, private Haftpflichtversicherung und eine  Unfallversicherung sinnvoll.

Es kann aber auch schon frühzeitig mit kleinen Beträgen, z. B. mit dem Kindergeld, ein Startkapital für die Zukunft angespart werden. Hier kommen verschiedene Formen der oben genannten Anlegeformen in Frage. Mit kleinen Beträgen kann auch ein Aktienfond erworben werden, der im Laufe der Jahre ein gutes finanzielles Polster ergeben kann, wie unser Eingangsbeispiel zeigt.

Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit sind Sie und Ihre Familie finanziell abgesichert

Zunächst einmal der Unterschied: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) tritt in Kraft, wenn die versicherte Person ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Dagegen zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) erst, wenn die versicherte Person dem Arbeitsmarkt gar nicht mehr zur Verfügung steht. Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, könnte also noch in einem anderen Beruf eingesetzt werden. Eine BU tritt also viel eher ein als eine EU.

Beide Versicherungen schützen vor dem finanziellen Risiko, wenn die versicherte Person berufs- oder erwerbsunfähig wird und das monatliche Einkommen wegfällt.

Die Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn eine Person in ihren bisherigen Beruf voraussichtlich länger als 6 Monate nicht mehr arbeiten kann. Gründe können ein Unfall, eine vorübergehende oder eine dauerhafte Krankheit sein.

Dagegen gelten Beschäftigte als erwerbsunfähig, wenn sie aufgrund von körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung nicht mehr oder nur stark eingeschränkt am Berufsleben teilnehmen können.

Da die staatliche Unterstützung im Fall einer Berufsunfähigkeit im Jahr 2001 stark eingeschränkt wurde, empfiehlt es sich, privat vorzusorgen und die eigene Existenz abzusichern. Auch hier gilt: Je früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, umso geringer sind die monatlichen Beiträge, die Gesundheitsprüfung ist leichter oder fällt ganz weg und die versicherte Person ist bereits in frühen Jahren abgesichert. Unfälle oder Krankheiten können jederzeit eintreten, auch in jungen Jahren.

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Wem jetzt der Kopf schwirrt, welche Altersvorsorge die richtige ist, dem empfehlen wir ein Gespräch mit dem Vorsorge-Experten.

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