
Sorgenfrei reisen – Was beim Abschluss einer Reiseversicherung wichtig ist!
Die Planung des Urlaubs hat begonnen und die Vorfreude auf die Auszeit im Sommer steigt. Waren für unsere Vorfahren Reisen ein oft unberechenbares Abenteuer, können wir heute ein fremdes Land und die damit verbundenen Erlebnisse oft ohne großes Risiko genießen. Kommt es dennoch zu unerwarteten Zwischenfällen, vor allem gesundheitlicher Art, bleiben Sie, durch den Abschluss der richtigen Versicherung, wenigstens nicht auf damit verbundenen Kosten sitzen.
Deshalb sollten Sie spätestens bei der Buchung Ihres Urlaubs wichtige Fragen der persönlichen Absicherung klären: Was ist, wenn ich vor Reiseantritt krank werde? Kann ich dann die Buchung noch ohne Geldverlust stornieren? Gilt das auch für Die Buchung meiner Reisebegleitung? Und was ist bei Krankheit oder Unfall im Reiseland?
Welche Versicherungen sind sinnvoll?
- Auslandskrankenversicherung:
Sie ist die wichtigste Reiseversicherung, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen selbst innerhalb der EU nicht alle Kosten.
- Reiserücktrittsversicherung:
Insbesondere bei teuren Reisen sinnvoll. Denn wer eine gebuchte Reise absagt, muss bei vielen Veranstaltern Stornokosten zahlen. Sagt der Kunde erst kurz vor Reiseantritt ab, können die Stornokosten sogar bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen! Wichtig: Lesen Sie in den Versicherungsbedingungen nach, welche Rücktrittsgründe versichert sind.
- Reiseabbruchversicherung:
In vielen Reiserücktrittversicherungen gegen Aufpreis enthalten. Sie springt ein, wenn der Reisende am Urlaubsort erkrankt und deshalb den Urlaub vorzeitig abbrechen muss.
- Reisegepäckversicherung:
Vergleichsweise teure Versicherung, die in der Regel nur unter strengen Auflagen leistet. Vor dem Abschluss unbedingt prüfen, was in welcher Höhe versichert ist. Reisegepäckversicherungen sind oft überflüssig, weil die Fluggesellschaft beziehungsweise der Reiseveranstalter für verlorenes oder beschädigtes Gepäck sowieso haften muss. Eine Versicherung lohnt sich oft nur dann, wenn der tatsächliche Wert des Gepäcks über der Haftungsobergrenze von z. Zt. etwa 1.300 Euro liegt.
Die beiden wichtigsten Versicherungen sind also die Krankenversicherung im Ausland und die Reiserücktrittsversicherung.
Was leistet die Reisekrankenversicherung bzw. Auslandskrankenversicherung?
Zunächst der Unterschied: Reisekrankenversicherung gelten für Reisen bis zu einem Jahr Dauer. Die Auslandskrankenversicherung wird abgeschlossen für Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von mehr als einem Jahr.
Wenn Sie während eines Auslandsaufenthaltes medizinisch versorgt werden müssen, müssen Sie als ausländischer Patient die Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus zunächst selbst bezahlen. Im Normalfall bekommen Sie diese Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse nur teilweise oder gar nicht erstattet.
Mit einer Reise- bzw. Auslandskrankenversicherung können Sie dieses Risiko vermeiden. Je nach Versicherungsumfang trägt sie auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Das ist besonders wichtig, denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten in keinem Fall. Ohne Versicherung müssten Sie diesen Transport aus eigener Tasche zahlen. Ein medizinisch begleiteter Rücktransport kann dabei zehntausende Euro kosten!
Für die Verbraucherzentrale ist eine Auslandskrankenversicherung unverzichtbar²:
„Wer den Urlaub im Ausland verbringt, sollte unbedingt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Sind Sie über die gesetzliche Krankenkasse versichert, ist das noch wichtiger als für privat Versicherte.“
Bei einer Auslandreise-Krankenversicherung sind nicht nur die Höhe des Beitrags, sondern besonders die eingeschlossenen Leistungen entscheidend. Die wichtigsten Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung wegen Krankheit oder Unfallfolgen sind der Kostenersatz für
- eine ambulante Heilbehandlung (sprich: der normale Arztbesuch)
- ärztlich verordnete Arznei-, Verbands- und Heilmittel sowie Hilfsmittel
- stationäre Heilbehandlungen (besondere ärztliche Leistungen / Operationen, Krankenhausleistungen, einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung)
- den Aufenthalt einer Begleitperson, wenn Kinder unter 18 Jahren ins Krankenhaus kommen
- den Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorischen Zahnersatz und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
- einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland (oder besser einen "medizinisch sinnvoll und vertretbaren Rücktransport" ins Inland) und die Überführung im Todesfall oder die Bestattungskosten im Ausland
Der Schutz sollte weltweit gelten und Sie sollten einen Arzt frei wählen können. Ist ein Tarif mit Selbstbeteiligung vereinbart worden, müssen Sie diese Summe aus eigener Tasche bezahlen.
Reiserücktrittsversicherung
Wer eine gebuchte Reise absagt, muss bei vielen Veranstaltern Stornokosten zahlen. Trotzdem benötigt nicht jeder eine Reiserücktrittsversicherung. Denn wie immer gilt: Abgesichert sollte sein, was nicht leicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden kann.
Reiserücktrittsversicherungen lohnen sich deshalb vor allem bei lange im Voraus gebuchten Reisen und bei teuren Reisen. Auch für Familien mit Kindern oder für mehrere Personen im Seniorenalter könnte der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein. Denn bei einer Reiserücktrittsversicherung werden mit einem eher geringen Betrag hohe Reisekosten abgesichert.
Welche Krankheiten werden von Reiserücktrittsversicherung anerkannt?
Prinzipiell werden alle Krankheiten anerkannt, die unerwartet auftreten und eine Reise unmöglich machen. Eine leichte Erkältung oder Kopfschmerzen zählen nicht dazu, eine Virusinfektion, eine Lungenentzündung oder ein Bandscheibenvorfall sind jedoch häufige Gründe für einen Reiserücktritt und somit abgedeckt. Sollten Sie ein besonderes Risiko haben, stimmen Sie dieses vorher mit Ihrer Versicherung ab.
Wichtig: Lesen Sie in den Versicherungsbedingungen nach, welche Rücktrittsgründe versichert sind. In der Regel zählen dazu unerwartete Krankheiten und Tod eines Angehörigen. Viele Versicherer zahlen aber auch im Falle eines Jobverlustes oder bei Schäden am Haus. Geklärt werden sollte auch, ob die Versicherung bei Vorerkrankungen oder chronischen Krankheiten einspringt, die schon beim Versicherungsabschluss bestehen.
Kann ich kurzfristig eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Eine Reiserücktrittsversicherung kann bis zu 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Nur wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, muss die Versicherung am Tag der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Wie lange kann man eine Reise kostenlos stornieren?
Sie können jede Reise bis zum letzten Tag stornieren. Im schlimmsten Fall tragen Sie aber die gesamten Reisekosten. Wenn Sie Ihre Reise bereits angetreten haben, können Sie diese nur aus einem guten Grund abbrechen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Reiserücktrittsversicherung?
Der Selbstbehalt bei Reiserücktritt beträgt pauschal 20%. Dieser Anteil wird aber nicht vom Reisepreis abgezogen, sondern von den erstattungsfähigen Kosten, also der Gebühren, die im Schadensfall erstattet werden. In der Regel handelt es sich bei einem Rücktritt von einer Reise um die so genannten Stornokosten.
Brauche ich eine Jahresreiseversicherung?
Egal, ob Sie Urlaubsreisen, Städtereisen oder Wochenendausflüge machen, mit einer Jahresreiseversicherung sind Sie gegen fast alle Risiken abgesichert. Denn sie umfasst den Schutz bei Reiserücktritt, Reiseabbruch sowie einen Schutz für Ihr Reisegepäck und die Auslandskrankenversicherung. Wenn Sie häufig verreisen, ist eine Jahresversicherung ein guter Schutz, muss nicht vor jeder Reise erneut abgeschlossen werden und ist oft günstiger als viele Einzelversicherungen.
Welche Reiseversicherung für Sie persönlich wichtig ist und die besten Tipps erhalten Sie bei der Versicherungsagentur Ihres Vertrauens.
Unser Motto: Bequem versichern – Entspannt leben!
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Quellen:
https://www.reiseversicherung.com/info/welche_reiseversicherungen/versicherungsart_assistance_versicherung.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenversicherung-im-ausland.html
² https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/auslandsreisen-welcher-versicherungsschutz-ist-notwendig
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Welche-Reiseversicherungen-sind-sinnvoll