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Unfallversicherung – überlebenswichtig?

Ist es ratsam eine private Unfallversicherung abzuschließen? Oder ist das nur Luxus, der viel Geld kostet? Die Antwort lautet wie immer „Jein“. Es kommt auf die persönliche Situation an, in der Sie sich befinden.

Schaut man nur auf die Zahlen, dann sind 90% aller Berufsunfähigen durch eine „Krankheit“ nicht mehr in der Lage, ihrem Beruf nachzugehen. Bei Krankheiten zahlt die Unfallversicherung aber nicht! Andererseits gibt es in Deutschland etwa 8 – 9 Millionen Unfälle jedes Jahr. Allgemein kann man sagen, dass die Wahrscheinlichkeit, durch eine Krankheit nicht mehr den Beruf ausüben zu können, wesentlich höher ist, als durch einen Unfall berufsunfähig zu werden.

Doch was nutzt die alle Statistik im Einzelfall? Wen ein Unfall trifft, dem hilft eben nur die Vorsorge. Empfehlenswert ist eine Unfallversicherung deshalb vor allem für Personen, die mit einem hohen Unfallrisiko leben, weil sie beispielsweise einen gefährlichen Freizeitsport ausüben, und für alle, die auf das regelmäßige Einkommen dringend angewiesen sind, weil z. B. Kredite bedient werden müssen oder die Familie bei einem Ausfall des Alleinverdieners nicht versorgt ist.

Doch klären wir zuerst, was ein Unfall ist².

Versicherungen definieren einen Unfall wie folgt: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." 

  • "Plötzlich" heißt, dass das Ereignis innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes eingetreten sein muss. Gesundheitsschädigungen, die z. B. durch Dauerbelastungen im Sport hervorgerufen werden, stellen keinen Unfall dar. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen (Ärger, Aufregung, Schock) sind ebenfalls nicht versichert.
  • "Von außen auf den Körper einwirkend" bedeutet, dass Kräfte erforderlich sind, die auf den Körper wirken, wie zum Beispiel Zusammenstöße im Straßenverkehr oder Verletzungen durch herabstürzende Gegenstände.
  • "Unfreiwillig" bedeutet, dass der Unfall nicht selbst herbeigeführt wurde. Ein Freitod oder eine Selbstverstümmelung fallen deshalb nicht unter den Versicherungsschutz. Wer grob fahrlässig gehandelt hat, ist aber versichert.

Schäden an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule nach hoher Kraftanstrengung gelten den Versicherern auch als Unfall. Voraussetzung ist, dass dadurch ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder verrissen werden. Normale Bewegungen des täglichen Lebens reichen nicht aus. Dass Sie nach diesen Kriterien einen Unfall erlitten haben, müssen Sie dem Versicherer selbst beweisen.

Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens – also sowohl in Ihrer Freizeit als auch während der Arbeit. Der Schutz gilt weltweit. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Unfallversicherung nur eigene Schäden abdeckt. Die Haftpflichtversicherung dagegen sichert Sie gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls ab, die einem Fremden am Unfall Beteiligten entstanden sind.

Wer sollte eine Unfallversicherung abschließen²?

Besonders wichtig ist eine private Unfallversicherung für Selbstständige, Personen ohne Beruf, Hausfrauen und Hausmänner, für Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko und für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Für andere Personengruppe ist sie oft weniger sinnvoll:

  • So sind Arbeitnehmer bei Arbeits- und Wegeunfällen und bei Berufskrankheiten abgesichert. Das ist eine Pflichtversicherung, die der Arbeitgeber für Sie als Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft abschließen muss und bezahlt.
  • Kinder und Jugendliche haben im Kindergarten, in der Schule und der Universität ebenfalls Versicherungsschutz. Auch der Hin- und Rückweg ist versichert.

Es besteht aber kein Versicherungsschutz in der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub. Wer hier abgesichert sein möchte, sollte über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenken.

Wichtig ist: Viele Risiken, die eine Unfallversicherung abdeckt, können Sie mit anderen Versicherungen umfassender und kostengünstiger abdecken. Schauen Sie sich daher, wenn Sie sich mit einer Unfallversicherung beschäftigen, unbedingt auch nach anderen Versicherungen um und informieren Sie sich vor einem Abschluss.

  • Wichtiger als eine Unfallversicherung ist für die meisten Menschen zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die tritt auch ein, wenn Sie durch eine Krankheit berufsunfähig werden, nicht nur bei einem Unfall.
  • Eine Krankentagegeldversicherung hilft bei Verdienstausfällen auch durch Krankheit, nicht nur bei einem Unfall.
  • Ihren eigenen Tod und die Versorgung Ihrer Nachkommen sichern Sie besser mit einer Risikolebensversicherung ab.

Unfallversicherungen bieten sinnvollen Schutz³

Für Familien

Bei Ausfall des Hauptverdieners, bei Selbstständigen oder bei nicht Berufstätigen ist bei einem Unfall oft die Existenz der gesamten Familie bedroht. Die private Unfallversicherung bietet hier Schutz aus einer Hand:

  • Berufstätige Eltern sind – anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung – auch in der Freizeit geschützt.
  • Nicht berufstätige Eltern genießen Unfallschutz trotz der fehlenden gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Zusätzliche Assistenz-Leistungen der privaten Unfallversicherung unterstützen bei der Haushaltsführung und der Kinderbetreuung.

Für junge Erwachsene

Junge Menschen leben aktiv und gehen oft Risiken ein – etwa im Sport. Sie sind deshalb besonders unfallgefährdet. Die finanziellen Unfallfolgen können existenzbedrohend sein. Denn:

  • Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht oft noch kein oder nur ein geringer Versicherungsschutz.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei Unfällen in der Freizeit oder im Haushalt.

Worauf sollten Sie achten?

  • Beim Antrag zum Abschluss einer Unfallversicherung müssen Sie die Fragen zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet.
  • Tarifstufe und Beitrag richten sich nach dem zu versichernden Risiko (Beruf, Hobbies etc.). Eine Änderung der Berufstätigkeit oder des Hobbies müssen Sie dem Versicherer daher unverzüglich mitteilen.
  • Kommt es einmal zum Unfall, müssen Sie Fristen beachten. Andernfalls ist Ihr Versicherungsschutz in Gefahr. Die Fristen können unter den Versicherern variieren. Schauen Sie im eigenen Interesse dazu in Ihre Versicherungsbedingungen.

In welcher Höhe sollte die Versicherung abgeschlossen werden? Eine gängige Faustformel für die Ermittlung einer ausreichenden Invaliditätsgrundsumme orientiert sich bei Berufstätigen nach Alter und Einkommen:

  • 30 Jahre = sechsfaches Bruttojahreseinkommen
  • 40 Jahre = fünffaches Bruttojahreseinkommen
  • 50 Jahre = vierfaches Bruttojahreseinkommen

Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallversicherung
²https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/private-unfallversicherung-ueberfluessig-oder-sinnvoll-13888
³https://www.dieversicherer.de/versicherer/versicherungen/private-unfallversicherung