Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung sichert die Kosten eines Rechtsstreits ab, d. h.  die Versicherung übernimmt die Kosten für die Vertretung meiner rechtlichen Interessen. Je nachdem, für welchen Bereich die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird (z. B. Verkehrs- Rechtsschutz), übernimmt der Versicherer je nach Art des Streitfalls die Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder sowie die Kosten des Gegners und die der Zwangsvollstreckung.

Aber die Versicherung stellt nicht nur einen Anwalt, wenn Sie vor Gericht gehen müssen, sondern hilft auch, Rechtsfälle zu verhindern. Sie berät und unterstützt ihre Kunden bei Streitigkeiten. Oft reicht der Brief eines Anwalts schon aus, um Probleme zu lösen.

Eine Rechtsschutzversicherung tritt in Kraft, wenn ein Rechtsschutzfall vorliegt. Eine Beratung im Vorfeld ist nicht durch die Versicherung abgedeckt. Außerdem prüft der Versicherer bei jedem Fall, ob  Aussicht auf Erfolg besteht, schuldhaftes Handeln vorliegt und ob dieser Rechtsstreit versichert ist.

Aber benötige ich einen solchen Versicherungsschutz?
Die Antwort lautet: Kommt drauf an! Wie immer im Leben ist die Bilanz zwischen Einsatz und Risiko entscheidend.

Um einen gerichtlichen Prozess finanziell durchzuhalten, der vielleicht auch einen hohen Streitwert hat, ist eine Rechtsschutzversicherung „Gold wert“. Oder andersherum: Das Risiko eines Rechtsstreits wird oft nicht eingegangen, weil die Kosten des Verfahrens nicht absehbar sind und ich, falls der Rechtsstreit verloren geht, auch noch die Kosten des Gegners zahlen muss. Das heißt, obwohl ich mich im Recht fühle, kann ich aus Risikogründen den Rechtsstreit nicht eingehen und bleibe auf meinem Schaden sitzen.  Eine Rechtsschutzversicherung bietet also in vielen Fällen eine finanzielle Sicherheit.

Also eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Sinnvoll ist es, die Bereiche abzusichern, in denen für mich persönlich ein hohes Risiko besteht. Wer sich z. B. mit dem Auto im Straßenverkehr bewegt, der sollte über einen Verkehrs-Rechtsschutz verfügen. Hier kann bei einem Unfall der Schaden schnell in die Tausende gehen. Und auch bei Bagatellen oder eigentlich klaren Rechtsfällen zieht die gegnerische Versicherung beim Ausgleich des Schadens gerne eine Pauschale für eine Mitschuld ab. Ohne Anwalt bleibt man oft darauf sitzen.

Um die Kosten der Versicherung zu senken, wird  bei der Beitragszahlung oft eine Selbstbeteiligung vereinbart. Damit ist im Falle des Falles ein hoher Streitwert abgesichert, die Selbstbeteiligung wird nur im Schadensfall gezahlt.

Wartezeiten
Wichtig ist beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, dass zum Beginn des Vertrages noch kein Rechtsfall vorliegt. Dieser wäre noch nicht mit der Versicherung abgedeckt. In den meisten Fällen besteht eine Frist von drei Monaten. Nur wenn der Beginn des Rechtsstreits nach dieser Frist liegt, tritt die Versicherung ein.

Die wichtigsten Rechtsschutzversicherungen
Diese Rechtsschutzversicherungen sind, je nach Lebenssituation, sinnvoll:

  • Verkehrsrechtsschutz
    Absicherung als Autofahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Verkehr. Versichert sind Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller auf Sie während der Vertragsdauer zugelassenen Fahrzeuge.
  • Eigentümer- und Mietrechtsschutz
    Versicherung für Mieter oder Eigentümer für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen aus Mietverhältnissen, Eigentum, Besitz und anderen Rechten in dem von Ihnen bewohnten Haus oder der von Ihnen bewohnten Wohnung.
  • Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige
    Dieser Rechtsschutz kann nur von Arbeitnehmern abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz umfasst eigene Schadenersatzansprüche, die Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, Ansprüchen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, z. B. einem Kaufvertrag, Steuerstreitigkeiten vor Gericht, Verteidigung im Strafverfahren und in Bußgeldverfahren u. ä. Versichert sind der Versicherungsnehmer, sein Ehegatte bzw. Lebenspartner, die minderjährigen Kinder und die volljährigen unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, bezahlte Berufstätigkeit ausüben.
  • Privat- und Berufsrechtsschutz für Selbstständige
    Dieser Privat-Rechtsschutz kann vereinbart werden, wenn der Versicherungsnehmer, also der Ehegatte bzw. Lebenspartner oder beide eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Dazu gehören Rechtsfälle im privaten Bereich (Privat-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz) und die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. Wird das Kostenrisiko der selbstständigen Tätigkeit eingeschlossen, dann ist das Gewerbe oder die freiberufliche Tätigkeit, die konkret im Versicherungsschein eingetragen ist, versichert.

Rechtsschutzpakete
Eine gezielte Auswahl einzelner Rechtsschutzbereiche ist empfehlenswert. Je nach Lebenssituation kann ein Paket aus verschiedenen Bereichen sinnvoll sein, denn der Abschluss eines Paketes aus verschiedenen Rechtsschutzgebieten ist  i. d. R. günstiger als mehrere Einzelabsicherungen und zudem individuell auf Ihre Situation zugeschnitten. Statt z. B. für drei Fahrzeuge in der Familie drei Verträge für die Verkehrs-Rechtsschutz abzuschließen ist eine Privat- und Verkehrsschutz-Versicherung empfehlenswert und meist günstiger als die Einzelabsicherung.

Klären Sie mit mir oder Ihrem Versicherungsexperten ab, welche Rechtsschutzversicherung für Sie sinnvoll ist und Ihr Leben erleichtern würde. Ein Experte, der im Schadensfall auch an Ihrer Seite steht, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

AFC Frahmke

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