
Private Haftpflichtversicherung – was bringt mir das Ganze?!
Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Das ist gesetzlich geregelt. Der Schadenverursacher muss dem
Geschädigten Ersatz leisten – und zwar in unbegrenzter Höhe. Im schlimmsten Fall haftet der Verursacher mit Haus und Grundbesitz, mit seinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt.
Wenn Sie sich und Ihre Familie umfassend schützen wollen, brauchen Sie eine private Haftpflichtversicherung. Sie versichert das finanzielle Risiko, welches nach einem Schaden
auf den Verursacher zukommen kann.
Was leistet die private Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung deckt Sach-, Vermögens- und Personenschäden bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme ab. Zu den Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung zählen:
- die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände
- die Kosten für Folgeschäden
- Sollten Personen zu Schaden kommen, werden folgende Leistungen erhoben:
- Bergungskosten
- Behandlungskosten
- Verdienstausfall
- Umbaukosten von Wohnung oder Haus
- oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden lebenslange Rente
Wer ist in der Privathaftpflicht mitversichert?
Die private Haftpflichtversicherung schützt in erster Linie Sie als Versicherungsnehmer. Sie sind der Vertragspartner und haben damit alle Rechte und Pflichten aus dem
Versicherungsvertrag. Außerdem sind durch die Privathaftpflicht mitversichert:
- Ehepartner/Lebenspartner: Auch wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz in der Regel auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss
der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden. - Kinder bis zur Volljährigkeit: Kinder die zur Schule gehen, eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, bleiben ebenfalls versichert.
- Haushalts-/Gartenhilfen oder Babysitter: Sie sind im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Regel über die Haftpflichtversicherung ihrer Auftraggeber geschützt.
- im Todesfall: Stirbt der Versicherte, besteht der Versicherungsschutz für die Angehörigen weiterhin – bis zur nächsten Beitragszahlung. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner und führt die bestehende Privathaftpflichtversicherung weiter.
Noch Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung?
Dann melden Sie sich gerne bei mir für ein erstes, unverbindliches Gespräch! Gemeinsam klären wir alle offenen Fragen.