
Private Pflegeversicherung – Wer braucht denn sowas?
Im Jahr 2030 werden bereits 4,1 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig sein, das sind rund 0,4 Mio. mehr als in den Jahren 2017/18. Damit ihre Liebsten im Alter abgesichert und sorgenfrei leben können, sollten Sie sich so früh wie möglich um die passende Pflegezusatz-Versicherung kümmern. Denn, wenn es um die stationärePflege geht, bleiben Ihnen hohe Kosten nicht erspart.
Eine private Pflegezusatz-Versicherung? Was ist das überhaupt?
Zunächst sollten wir uns darüber unterhalten, was eine private Pflegezusatz-Versicherung überhaupt ist. Der Name sagt es schon: Sie dient als Zusatz zur gesetzlichen Vorsorge und deckt mehr als nur grundlegende Leistungen ab. Dabei
wählen Sie zwischen mehreren Optionen und erhalten den individuell „besten Komfort“ für sich, Ihre Eltern oder auch Großeltern. Im besten Fall, genießen Sie und Ihre Lieblings-Menschen ein selbstbestimmtes und finanziell unabhängiges Leben. Hört sich gut an, stimmt’s?
Der richtige Zeitpunkt ist jetzt!
Fangen Sie früh an, sich um eine private Versicherung zu kümmern. Denn rechtzeitiges Planen ist wichtiger als Sie denken, vor allem, wenn Sie noch jünger sind. Der „ganze Spaß“ ist nicht günstig und wird Ihnen und Ihren Liebsten zum Verhängnis, wenn Sie jetzt nicht vorsorgen. Für eine stationäre Pflege im Heim müssen Sie mit monatlichen Kosten in Höhe von bis zu 2.000,- EUR oder mehr rechnen. Das kann eine gewaltige Summe Geld ergeben, die für Normal-Verdiener kaum zu bewältigen ist. Wie gut, wenn dann eine private Pflegeversicherung die Kosten übernimmt.
Die optimale Wahl der privaten Pflegeversicherung.
Am häufigsten wird die Pflegetagegeld-Versicherung gewählt. Die Vorteile sind: Bei eintretender Pflegebedürftigkeit, erhalten Sie ein sogenanntes Tagegeld, welches in der Höhe flexibel festgelegt werden kann. Natürlich wird das Ganze nicht täglich,
sondern monatlich überwiesen. Übrigens: Die Leistungen dieser Versicherung sind nicht zweckgebunden, d. h., Sie können das Geld so verwenden, wie Sie es für richtig halten.
Welche Auszahlung steht Ihnen zu?
Vor den Jahren 2016/17 gab es drei Pflegestufen, um die Ansprüche der Betroffenen einzuordnen. Seit 2017 gliedert das System Personen, die ihren Alltag nicht selbständig bewältigen können, in fünf Pflegegrade. Warum es mehr Stufen gibt?
Ganz einfach, Betroffene werden individueller kategorisiert. Wer beispielsweise in Pflegegrad eins „landet“, dessen Selbstständigkeit wird als nur gering beeinträchtigt angesehen und er erhält kein Geld. Wenn Sie, Ihre Eltern oder Großeltern der Stufe zwei zugeordnet werden, bekommen Sie 316,- EUR ausgezahlt. Menschen in der Ebene fünf stehen sowohl mit als auch ohne Demenz 901,- EUR zu, die derzeit höchste Summe.
Sprechen Sie mit mir!
Wenn jetzt noch Fragen offen geblieben sind, z. B. zur Wahl des Anbieters, der möglichen Optionen und den Kosten einer Pflegezusatz-Versicherung, stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Seite und berate Sie in einem ersten, unverbindlichen
Gespräch.
Quellen: www.allianz.de ;www.krankenkassenzentrale.de