Zuhause

Hilfe bei der Baufinanzierung

Der Immobilienkauf ist oft ein einschneidendes Erlebnis. Noch Jahre später erinnern wir uns an Details, etwa vom aufregenden Einzug. Die ein odere andere Geschichte haben Sie bestimmt schon von ihren Großeltern und Eltern mitbekommen. In den meisten Fällen ist der Immobilienkauf eine hohe finanzielle Belastung, für viele die größte des Lebens. Wer clever ist, holt sich dabei Hilfe vom Staat. Welche Zuschüsse und Hilfestellungen  zur Baufinanzierung es gibt, kläre ich in diesem Blog-Beitrag.

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Baufinanzierung mit Wohnriester

Durch das Eigenheimrentengesetz, im Volksmund Wohnriester, können Sie einen Teil Ihres Einkommens in einen Wohnriestervertrag einzahlen und erhalten dafür staatliche Zuschüsse. Zusätzlich können Sie das eingezahlte Geld als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.

Voraussetzung für den Vertrag ist, dass Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und selbst in der Immobilie leben wollen. Zudem muss das angesparte Geld in jedem Fall für eine Immobilie verwendet werden, ob es sich um ein neues Haus oder eine gebrauchte Immobilie handelt, spielt dabei keine Rolle. Sogar Wohnungen im EU-Ausland sind förderfähig.

Der Wohnriester eignet sich nicht für jeden. Am ehesten profitieren Gutverdiener und Familien mit Kindern. Weitere Informationen zum Wohnriester finden Sie im Blog-Beitrag von immowelt.

Wohnraumförderungsgesetz

Durch das Wohnraumförderungsgesetz profitieren einkommensschwächere sowie kinderreiche Familien durch zinsgünstige Darlehen, vergünstigtes Bauland oder finanzielle Zuschüsse. Um von den staatlichen Maßnahmen zu profitieren, darf der Haushalt der Antragsteller ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreiten. Gleichzeitig muss jedoch genügend Eigenkapital vorhanden sein. Der Antrag muss vor dem Kauf, Bau oder der Modernisierung der Immobilie gestellt werden. Als Eigenkapital können selbst eingebrachte Rohstoffe und in manchen Fällen auch die Mitarbeit auf der Baustelle gezählt werden.

Einkommensgrenze:

  • 12.000 € bei einem Einpersonenhaushalt
  • 18.000 € bei Zweipersonenhaushalt
  • Für jede weitere Person, die zum Haushalt gehört, werden weitere 4.100€ mit eingerechnet.
  • Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 500 €.

Baukindergeld - Zuschüsse für Familien

Familien, die nach dem 1. Januar 2018 eine Immobilie kaufen, erhalten vom Staat Baukindergeld. Diese staatlichen Zuschüsse werden allerdings nur erteilt, wenn die Immobilie das einzige Wohneigentum ist. Außerdem dürfen Sie als Familie nicht mehr als 75.000 Euro im Jahr verdienen. Pro Kind gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Jahr. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, pro Kind und Jahr ist ein Baukindergeld von 1.200 Euro vorgesehen. Weitere Informationen zum Baukindergeld >

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Durch Energiebewusstsein sparen

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Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Tilgungszuschüsse in Höhe von bis zu 15.000 Euro für den Erwerb einer neuen energieeffiziente Wohnung. Wenn die Wohnung einen Effektivzins ab 1,21 Prozent vorweist, können Sie sich zudem bis zu 100.000 Euro leihen. Auch nachträgliche Maßnahmen zur Energieeffizienz werden gefördert. Wer energiebewusst baut, profitiert also gleich doppelt. Weitere Informationen zum ernergiebewussten Bauen >

 

 

Dieser Beitrag bietet nur eine kleine Übersicht der möglichen Maßnahmen, ich berate Sie gerne zu den besten Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall.

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