
Die Kfz-Versicherung
Ein Auto ist mehr als bloß ein Transportmittel; Es kann Sport sein, Spaß oder in manchen Fällen auch Statussymbol.
Ein Auto gilt es richtig zu versichern, dabei unterscheiden wir zwischen Kfz-Haftpflicht, der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung. Jeder Fahrzeughalter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die KFz-Haftpflichtversicherung zu führen. Sie kommt für die Vermögensschäden Dritter auf, wenn Sie einen Unfall verschulden. Die Kaskoversicherung hingegen ist freiwillig. Sie kommt für die Schäden an ihrem eigenen Fahrzeug auf.
Die Teilkasko deckt folgende Schäden ab: Schäden durch Feuer, Explosionen, Diebstahl, Wildunfälle, gebrochenes Glas, Unwetterschäden oder Kurzschlüsse . Die Vollkasko übernimmt zusätzlich die Kosten, die durch Vandalismus, Fahrerflucht oder Eigenverantwortung entstehen.
Hier die wichtigsten Tipps im Überblick:
- Achten Sie auf eine möglichst hohe Deckungssumme bei der Haftpflichtversicherung: Es ist ratsam, den Höchstbetrag auf 100 Millionen € auszuweiten, die Prämienunterschiede sind nicht allzu groß.
- Wandeln Sie die Vollkasko ab einem Fahrzeugalter von vier Jahren in eine Teilkaskoversicherung um, so sparen Sie Kosten (ausgenommen sind Versicherungsnehmer, die über viele Jahre schadenfrei geblieben sind sowie Fahrzeuge, die auch nach 4 Jahren einen hohen Zeitwert haben).
- Eine Kaskoversicherung sollte auf jeden Fall den “Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit” beinhalten.
- Achten Sie als Neuwagenbesitzer auf die “Neuwertentschädigung”.
- Übernehmen Sie kleine Schäden aus eigener Tasche, um in einer günstigen Schadenfreiheitsklasse zu bleiben.
- Je nachdem wieviel Zeit Sie im Auto zubringen, sollten Sie über zusätzliche Schutzbriefe nachdenken.
- Jeden Schadensfall sollten Sie innerhalb von sieben Tagen schriftlich Ihrem Versicherer melden, inklusive genauer Angaben über die Umstände des Unfalls.
- Geben Sie kein Schuldeingeständnis ohne die Billigung Ihres Versicherers ab.
- Treten Sie auf keinen Fall ohne vorherige Absprache in finanzielle Vorleistung.
- Lassen Sie sich bei einem Versicherungswechsel von Ihrem Anbieter schriftlich bestätigen, welche Schadenfreiheitsklasse er melden will.