Herbstlaub

Schleuderfalle Herbstlaub: Wer haftet?

Der Herbst ist da! - und dieses Jahr entfaltet er seine gesamte Pracht. Statt Dauerregen, grauem Himmel und Kälte können wir uns über Sonnenschein und milde Temperaturen freuen. Besonders schön sind jetzt die bunten Blätter auf den Wegen, doch diese können schnell gefährlich werden. Fußgänger stürzen immer wieder durch rutschiges Laub und verletzen sich mitunter sogar schwer.

Problem: Wenn die Fußgänger vor Ihrer Immobilie stürzen, haben diese eventuell Anspruch auf Schadenersatz.

Gesetzeslage in Deutschland

Eigentümer sind verpflichtet, Gehsteige vor ihrer Wohnung/ ihrem Haus von rutschigem Herbstlaub zu befreien. Diese Pflicht besteht (theoretisch) 24 Stunden am Tag, denn Passanten könnten sich zu jeder Tageszeit verletzen. Haus- und Wohnungsbesitzer übertragen diese Aufgabe in den meisten Fällen auf ihre Mieter.

Rechtlich gesehen haftet bei einem Unfall dennoch der Eigentümer. Er wird im Falle einer Klage belangt und kann sich wiederum auf seinen Mieter beziehen. In Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen sind alle Eigentümer gemeinsam verpflichtet, die Gehsteige sauber zu halten. Verunglückte Fußgänger können sich deshalb an alle Eigentümer gemeinsam wenden oder sich sogar einen der Eigentümer aussuchen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Da Bewohnern nicht zugemutet werden kann, den ganzen Tag Einfahrten & Co. zu überwachen, können verunglückte Fußgänger nur selten Schadenersatz geltend machen. Dennoch gibt es einige Fälle, in denen die Opfer berechtigte Ansprüche auf Schadenersatz stellen können. Eine Haftpflichtversicherung ist für Eigentümer aus diesem Grund sehr sinnvoll. Auch Mieter sollten über diese Form der Absicherung nachdenken, wenn sie mit derartigen Aufgaben betraut wurden.

Sie finden frühere Urteile zu den Themen Nachbar-Laub, Reinigung am Morgen, Laubbläser und andere in dem Artikel der Augsburger Allgemeinen.

AFC Frahmke

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