Rente bei Schwerbehinderung – Was Sie wissen müssen

Rente bei Schwerbehinderung – Was Sie wissen müssen

Wenn ein unerwarteter Schicksalsschlag zu einer Schwerbehinderung führt, haben es Betroffene oft nicht einfach sich im beruflichen Alltag zurechtzufinden. Die Überlegung vorzeitig in den Ruhestand zu gehen kommt auf. Doch muss der Betroffene nun zwangsläufig mit Rentenabschlägen rechnen?

Robert B. (63) ist nach einem Herzinfarkt nur noch eingeschränkt berufsfähig. In seiner Belastbarkeit ist er sehr eingeschränkt. Er fürchtet, dass sich sein Zustand bei fortlaufender Berufstätigkeit verschlechtert. Deshalb überlegt er einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen um früher in Rente gehen zu können.

Tatsächlich gibt es ein Recht auf eine vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte, und das ohne Abschläge. Doch trifft dies auf Robert B. zu? Hierzu muss er zunächst zwei Bedingungen beachten:

  1. Der Schwerbehinderungsgrad (GdB) muss mindestens 50 Grad betragen.
  2. Es müssen mindestens 35 Versicherungsjahre nachgewiesen werden.

Sind beide Bedingungen erfüllt, kann Robert B. ohne Abschläge zwei Jahre früher in die Altersrente gehen.

Doch sind für den Betroffenen zwei Jahre zu wenig, so wie es bei Robert B. der Fall ist, ist auch ein Renteneintritt bis zu fünf Jahre früher möglich. Robert B. muss noch 4 Jahre, bis zu seinem 67. Lebensjahr arbeiten. Geht er nun wegen seiner Schwerbehinderung früher in Rente, muss er in diesem Fall mit Rentenabschlägen und einer niedrigeren Altersrente rechnen.

Bevor ein Antrag gestellt wird, bietet es sich an eine Rentenberatung aufzusuchen. In einer individuellen Fallanalyse kann so gemeinsam die optimale Lösung gefunden werden.

AFC Frahmke

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