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Berufsunfähigkeitsversicherung – Können Sie es sich leisten, nicht abgesichert zu sein?

Eine Haftpflicht- oder Krankenversicherung abzuschließen, bedarf normalerweise keiner besonderen Aufklärung. Denn wir wissen oder ahnen es, dass es unseren finanziellen Ruin bedeuten kann, wenn wir schuldhaft einen größeren Schaden verursachen oder eine Krankheit bekommen, die eine spezielle Behandlung notwendig werden lässt. Wozu es aber einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedarf, dass erschließt sich immer noch nicht allen Bundesbürgern.

Wir klären auf, warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden sinnvoll ist, der von seinem Einkommen leben muss!

78 Prozent der Deutschen sind ohne Absicherung!

Lediglich etwa ein Fünftel (22 Prozent) der berufstätigen Bundesbürger hat bislang eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen. Dabei kennt fast jeder zweite Deutsche Personen aus dem eigenen Umfeld, die erwerbs- oder berufsunfähig geworden sind.

Als häufigsten Grund für einen Nichtabschluss, führen Befragte mit 47 Prozent die Kosten für eine BU an. Besonders Geringverdiener erklären mehrheitlich, sich diese Absicherung nicht leisten zu können. Rund ein Viertel (27 Prozent) hat sich generell noch nicht mit der Thematik der Erwerbsunfähigkeit beschäftigt. Bei den 18 bis 24jährigen sind es sogar 40 Prozent.

Doch können Sie es sich leisten, nicht abgesichert zu sein?

Statistisch gesehen, scheidet einer von vier Arbeitnehmern wegen Berufsunfähigkeit aus. Doch viele Deutsche unterschätzen das Risiko, berufsunfähig zu werden. Sie machen sich keine Gedanken darüber, was passiert, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente deckt aber nur einen Bruchteil des ursprünglichen Einkommens ab. Hinzu kommen oftmals Kosten für Hilfsmittel, Therapien oder gar teure Umbauten.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sagt dazu:

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar für alle, die von Ihrem Einkommen leben müssen. Denn ein Unfall oder eine schwere Krankheit können Sie in große finanzielle Probleme bringen.
  • Die Versicherung deckt ein existenzbedrohendes Risiko ab und ist neben der Privathaftpflicht-Versicherung die wichtigste private Versicherung. Echte Alternativen gibt es nicht.
  • Die Bedingungen verschiedener Anbieter reichen von "sehr gut" bis "mangelhaft", es sind große Preisunterschiede möglich. Sorgfältige Vergleiche und unabhängige Beratung sind daher besonders wichtig.

Der Verlust der Arbeitskraft nach Krankheit oder Unfall bedeutet also auch eine deutliche Einkommenseinbuße. Vielen ist das nicht bewusst. Vor den finanziellen Folgen können Sie sich aber schützen: Mit einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Warum Ihnen trotz BU eine Unterversorgung drohen kann.

Die meisten Berufstätigen sind sich über mögliche Ursachen für eine Berufsunfähigkeit und die damit verbundenen Versorgungslücken nicht bewusst:

  • Für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, gibt es nur noch eine Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Und diese zahlt heute durchschnittlich immer noch unter dem Grundsicherungsniveau.
  • Auch wer etwa durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung vermeintlich vorgesorgt hat, wiegt sich oft in trügerischer Sicherheit: Mit im Schnitt rund 400 Euro monatlicher BU-Rente ist die finanzielle Absicherung meist unzureichend - und es bleibt eine große finanzielle Lücke.

Neben dem rechtzeitigen Abschluss in gesunden Jahren entscheidet das berühmte Kleingedruckte, ob und was die Versicherung am Ende zahlt. Doch der Markt ist unübersichtliche und gute Beratung wichtig!

Was eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens enthalten sollte

Der Weg zu einem guten Versicherungsschutz ist oft mühsam. Es gibt viele Anbieter mit noch mehr Tarifen mit unterschiedlichstem Leistungsumfang und Vertragsbedingungen. Das macht die Auswahl sehr schwer. Dazu kommen noch Probleme beim Abschluss: die gesundheitlichen Voraussetzungen, der ausgeübte Beruf, das riskante Hobby - alle diese Punkte werden unterschiedlich von den Gesellschaften bewertet und dadurch zu weiteren Hürden auf dem Weg zum Versicherungsschutz.

Damit eine BU wirklich verlässlichen Schutz bietet, müssen unserer Ansicht nach mindestens folgende Regelungen enthalten sein:

  1. Die Rente wird gezahlt, wenn der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung oder einem Kräfteverfall, der größer ist, als es seinem Alter entspricht, in seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozenttätig sein kann. Das gilt auch bei einem Berufswechsel.

    Beispiel: Wer Bauschlosser gelernt hatte, aber jetzt als IT-Experte arbeitet, bei dem wird nur die Tätigkeit als IT-Experte geprüft.
  2. Keine Prüfung, ob jemand mit seinen Kenntnissen und Fähigkeiten oder seiner Erfahrung und Ausbildung noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte(so genannter "abstrakter Verweisungsverzicht").

    Beispiel: Es wird nicht geprüft, ob ein Chirurg auch als Fachgutachter tätig sein könnte, wenn seine Hand nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist.
  3. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte voraussichtlich 6 Monate langzu mehr als 50 Prozent berufsunfähig sein wird oder dieser Zeitraum schon verstrichen ist.
  4. Die Rente wird  rückwirkendab dem ersten Tag des Sechs-Monats-Zeitraums gezahlt.
  5. Bei verspäteter Meldungwird die Rente mindestens drei Jahre lang rückwirkend gezahlt.
  6. Während der Leistungsprüfung wird auf Wunsch der Beitrag gestundet. Denn wer berufsunfähig ist, dem fällt es oft auch schwer, die monatlichen Versicherungsbeiträge weiter zu zahlen.
  7. Der Versicherer verzichtet darauf, den Vertrag zu kündigen oder die Beiträge anzuheben, wenn sich später herausstellt, dass der Versicherte ohne sein Verschulden Vorerkrankungen nicht angegeben hat. Das kann sonst zu einer bösen Überraschung führen, wenn Sie zwar lange Zeit in eine Versicherung eingezahlt hatten, diese aber bei einer eingetretenen Berufsunfähigkeit recherchiert, Vorerkrankungen findet und schließlich Zahlungen verweigert.
  8. Der Vertrag gilt weltweit.
  9. Bei einer befristeten Anerkennung verlangt der Versicherer nicht die Rückzahlung bereits gewährter Renten, wenn sich herausstellt, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt war.

Einige Gesellschaften zahlen für Reha-Maßnahmen und einmalige Übergangshilfen. Diese besonderen Leistungen sind zwar im Einzelfall hilfreich, sollten aber kein Auswahlkriterium sein.

Darüber hinaus sollten Sie mit Ihrem Versicherungsmakler folgende Fragen klären:

  • Welche Beitragsregelungen sind für Sie persönlich sinnvoll?
  • Wie hoch sollte die monatliche Zahlung Ihrer Rente sein?

Welche Vorerkrankungen und Risikovoranfragen müssen Sie beachten?

Sorgenfrei reisen – Was beim Abschluss einer Reiseversicherung wichtig ist!

Die Planung des Urlaubs hat begonnen und die Vorfreude auf die Auszeit im Sommer steigt. Waren für unsere Vorfahren Reisen ein oft unberechenbares Abenteuer, können wir heute ein fremdes Land und die damit verbundenen Erlebnisse oft ohne großes Risiko genießen. Kommt es dennoch zu unerwarteten Zwischenfällen, vor allem gesundheitlicher Art, bleiben Sie, durch den Abschluss der richtigen Versicherung, wenigstens nicht auf damit verbundenen Kosten sitzen.

Deshalb sollten Sie spätestens bei der Buchung Ihres Urlaubs wichtige Fragen der persönlichen Absicherung klären: Was ist, wenn ich vor Reiseantritt krank werde? Kann ich dann die Buchung noch ohne Geldverlust stornieren? Gilt das auch für Die Buchung meiner Reisebegleitung? Und was ist bei Krankheit oder Unfall im Reiseland?

Welche Versicherungen sind sinnvoll?

  • Auslandskrankenversicherung:
    Sie ist die wichtigste Reiseversicherung, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen selbst innerhalb der EU nicht alle Kosten.
  • Reiserücktrittsversicherung:
    Insbesondere bei teuren Reisen sinnvoll. Denn wer eine gebuchte Reise absagt, muss bei vielen Veranstaltern Stornokosten zahlen. Sagt der Kunde erst kurz vor Reiseantritt ab, können die Stornokosten sogar bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen! Wichtig: Lesen Sie in den Versicherungsbedingungen nach, welche Rücktrittsgründe versichert sind.
  • Reiseabbruchversicherung:
    In vielen Reiserücktrittversicherungen gegen Aufpreis enthalten. Sie springt ein, wenn der Reisende am Urlaubsort erkrankt und deshalb den Urlaub vorzeitig abbrechen muss.
  • Reisegepäckversicherung:
    Vergleichsweise teure Versicherung, die in der Regel nur unter strengen Auflagen leistet. Vor dem Abschluss unbedingt prüfen, was in welcher Höhe versichert ist. Reisegepäckversicherungen sind oft überflüssig, weil die Fluggesellschaft beziehungsweise der Reiseveranstalter für verlorenes oder beschädigtes Gepäck sowieso haften muss. Eine Versicherung lohnt sich oft nur dann, wenn der tatsächliche Wert des Gepäcks über der Haftungsobergrenze von z. Zt. etwa 1.300 Euro liegt.

Die beiden wichtigsten Versicherungen sind also die Krankenversicherung im Ausland und die Reiserücktrittsversicherung.

Was leistet die Reisekrankenversicherung bzw. Auslandskrankenversicherung?

Zunächst der Unterschied: Reisekrankenversicherung gelten für Reisen bis zu einem Jahr Dauer. Die Auslandskrankenversicherung wird abgeschlossen für Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von mehr als einem Jahr.

Wenn Sie während eines Auslandsaufenthaltes medizinisch versorgt werden müssen, müssen Sie als ausländischer Patient die Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus zunächst selbst bezahlen. Im Normalfall bekommen Sie diese Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse nur teilweise oder gar nicht erstattet.

Mit einer Reise- bzw. Auslandskrankenversicherung können Sie dieses Risiko vermeiden. Je nach Versicherungsumfang trägt sie auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Das ist besonders wichtig, denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten in keinem Fall. Ohne Versicherung müssten Sie diesen Transport aus eigener Tasche zahlen. Ein medizinisch begleiteter Rücktransport kann dabei zehntausende Euro kosten!

Für die Verbraucherzentrale ist eine Auslandskrankenversicherung unverzichtbar²:

„Wer den Urlaub im Ausland verbringt, sollte unbedingt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Sind Sie über die gesetzliche Krankenkasse versichert, ist das noch wichtiger als für privat Versicherte.“

Bei einer Auslandreise-Krankenversicherung sind nicht nur die Höhe des Beitrags, sondern besonders die eingeschlossenen Leistungen entscheidend. Die wichtigsten Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung wegen Krankheit oder Unfallfolgen sind der Kostenersatz für

  • eine ambulante Heilbehandlung (sprich: der normale Arztbesuch)
  • ärztlich verordnete Arznei-, Verbands- und Heilmittel sowie Hilfsmittel
  • stationäre Heilbehandlungen (besondere ärztliche Leistungen / Operationen, Krankenhausleistungen, einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung)
  • den Aufenthalt einer Begleitperson, wenn Kinder unter 18 Jahren ins Krankenhaus kommen
  • den Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorischen Zahnersatz und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
  • einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland (oder besser einen "medizinisch sinnvoll und vertretbaren Rücktransport" ins Inland) und die Überführung im Todesfall oder die Bestattungskosten im Ausland

Der Schutz sollte weltweit gelten und Sie sollten einen Arzt frei wählen können. Ist ein Tarif mit Selbstbeteiligung vereinbart worden, müssen Sie diese Summe aus eigener Tasche bezahlen.

Reiserücktrittsversicherung

Wer eine gebuchte Reise absagt, muss bei vielen Veranstaltern Stornokosten zahlen. Trotzdem benötigt nicht jeder eine Reiserücktrittsversicherung. Denn wie immer gilt: Abgesichert sollte sein, was nicht leicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden kann.

Reiserücktrittsversicherungen lohnen sich deshalb vor allem bei lange im Voraus gebuchten Reisen und bei teuren Reisen. Auch für Familien mit Kindern oder für mehrere Personen im Seniorenalter könnte der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein. Denn bei einer Reiserücktrittsversicherung werden mit einem eher geringen Betrag hohe Reisekosten abgesichert.

Welche Krankheiten werden von Reiserücktrittsversicherung anerkannt?

Prinzipiell werden alle Krankheiten anerkannt, die unerwartet auftreten und eine Reise unmöglich machen. Eine leichte Erkältung oder Kopfschmerzen zählen nicht dazu, eine Virusinfektion, eine Lungenentzündung oder ein Bandscheibenvorfall sind jedoch häufige Gründe für einen Reiserücktritt und somit abgedeckt. Sollten Sie ein besonderes Risiko haben, stimmen Sie dieses vorher mit Ihrer Versicherung ab.

Wichtig: Lesen Sie in den Versicherungsbedingungen nach, welche Rücktrittsgründe versichert sind. In der Regel zählen dazu unerwartete Krankheiten und Tod eines Angehörigen. Viele Versicherer zahlen aber auch im Falle eines Jobverlustes oder bei Schäden am Haus. Geklärt werden sollte auch, ob die Versicherung bei Vorerkrankungen oder chronischen Krankheiten einspringt, die schon beim Versicherungsabschluss bestehen.

Kann ich kurzfristig eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Eine Reiserücktrittsversicherung kann bis zu 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Nur wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, muss die Versicherung am Tag der Reisebuchung abgeschlossen werden.

Wie lange kann man eine Reise kostenlos stornieren?

Sie können jede Reise bis zum letzten Tag stornieren. Im schlimmsten Fall tragen Sie aber die gesamten Reisekosten. Wenn Sie Ihre Reise bereits angetreten haben, können Sie diese nur aus einem guten Grund abbrechen.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Reiserücktrittsversicherung?

Der Selbstbehalt bei Reiserücktritt beträgt pauschal 20%. Dieser Anteil wird aber nicht vom Reisepreis abgezogen, sondern von den erstattungsfähigen Kosten, also der Gebühren, die im Schadensfall erstattet werden. In der Regel handelt es sich bei einem Rücktritt von einer Reise um die so genannten Stornokosten.

Brauche ich eine Jahresreiseversicherung?

Egal, ob Sie Urlaubsreisen, Städtereisen oder Wochenendausflüge machen, mit einer Jahresreiseversicherung sind Sie gegen fast alle Risiken abgesichert. Denn sie umfasst den Schutz bei Reiserücktritt, Reiseabbruch sowie einen Schutz für Ihr Reisegepäck und die Auslandskrankenversicherung. Wenn Sie häufig verreisen, ist eine Jahresversicherung ein guter Schutz, muss nicht vor jeder Reise erneut abgeschlossen werden und ist oft günstiger als viele Einzelversicherungen.

Welche Reiseversicherung für Sie persönlich wichtig ist und die besten Tipps erhalten Sie bei der Versicherungsagentur Ihres Vertrauens.

Unser Motto: Bequem versichern – Entspannt leben!

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Quellen:
https://www.reiseversicherung.com/info/welche_reiseversicherungen/versicherungsart_assistance_versicherung.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenversicherung-im-ausland.html
² https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/auslandsreisen-welcher-versicherungsschutz-ist-notwendig
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Welche-Reiseversicherungen-sind-sinnvoll

So schützen Sie sich mit einer KFZ-Versicherung!

Das müssen Sie wissen, bevor Sie eine KFZ-Versicherung abschließen.

Die Kfz-Versicherung kommt für Schäden auf, die sie mit ihrem Fahrzeug verursachen. Das sind vor allem Schäden, die sie einem Dritten zufügen, wie Sachschäden, aber auch Krankenkosten oder sonstige Vermögensschäden. Welche Schäden ihre Versicherung abdeckt, kommt ganz auf den Versicherungsumfang an. Eine Kfz-Versicherung bietet standardmäßig drei „Versicherungspakete“ an:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Teilkaskoversicherung
  • Kfz-Vollkaskoversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist, gesetzlich geregelt, eine Pflichtversicherung. Der Versicherungsschein muss also bei der Anmeldung ihres Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt vorgelegt werden. Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung  gibt es keine Zulassung!

Die KFZ-Haftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die sie mit ihrem Fahrzeug einem Dritten zufügen. Schäden, die sie an ihrem Fahrzeug selbstverursachen, sind also nicht abgedeckt.

Diese Versicherung ist extrem wichtig für sie, als Fahrzeugbesitzer. Denn bei von ihnen verursachten Schäden müssen sie für die Kosten aufkommen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Kfz-Halter, Eigentümer und Fahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer. Das können Sachschäden, wie z. B. Reparaturkosten an einem beteiligten Fahrzeug oder Heilkosten und Schmerzensgeld bei Personenschäden oder sonstige Vermögensschäden sein. Gerade Personenschäden können hohe Kosten und Folgekosten verursachen, die ruinös werden können.

Die Kfz-Teilkaskoversicherung

Den nächstgrößeren Umfang zur Absicherung bei Unfallschäden bietet ihnen die Kfz-Teilkaskoversicherung. Über den Schaden hinaus, der beim Unfallgegner reguliert wird, bietet die Teilkasko Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des eigenen Fahrzeugs. Anders als die Haftpflicht-, ist die Teilkaskoversicherung nicht obligatorisch, also keine Pflichtversicherung. Doch ist sie empfehlenswert, denn sie übernimmt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die durch äußere Einflüsse, wie beispielsweise Diebstahl, Naturschäden, Madenfraß, Brand oder auch Vandalismus (je nach Versicherung) entstanden sind.

Aber Achtung! Es geht nur um äußere Einflüsse durch eine dritte Person, Umwelteinflüsse oder Tiere, durch die der eigene PKW beschädigt wird. Verursachen Sie einen Unfall, so deckt die Teilkaskoversicherung die Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen, nicht ab.

Was bedeutet bei Teilkasko eine Selbstbeteiligung?

Die oben genannten Schäden treten in der Regel nicht häufig auf. Wer aber eine Teilkasko abgeschlossen hat, zahlt dafür jedes Jahr Beiträge. Um diese Versicherungsprämien zu senken, wählen viele Versicherte eine Selbstbeteiligung. Dieser sogenannte „Selbstbehalt“ liegt zwischen 150 und 500 Euro. Bei einem Schaden wird der gewählte Selbstbehalt beim Auszahlen der Versicherungssumme abgezogen. Das kann sich lohnen, denn mit einem 150 Euro Selbstbehalt wird die Versicherung im Durchschnitt um 20 Prozent günstiger. Mit 300 Euro Selbstbehalt sparen sie sogar durchschnittlich 26 Prozent. Es ist also ein Rechenexempel. Ist es ihnen lieber, dass die Versicherung den Schaden in vollem Umfang begleicht oder sparen sie lieber bei den Prämien.

Zwischenfazit 1:

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend und schützt vor Schadensersatzforderungen bei Schäden an Dritten. Die Teilkaskoversicherung ist eine Erweiterung der Haftpflicht und schützt vor Schäden am eigenen Auto.

Die Kfz-Vollkaskoversicherung

Der Rundumschutz für den Eigentümer, Besitzer oder Fahrer eines Fahrzeugs ist die Vollkaskoversicherung.

Die Vollkasko übernimmt alle Teilkaskoschäden, Schäden bei Vandalismus und selbst verschuldete Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Grundsätzlich hat der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall die Möglichkeit, für die Reparaturkosten des eigenen Fahrzeugs, die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen.

Auch bei der Vollkaskoversicherung gibt es die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung bei der Prämie zu wählen. Damit fällt die Zahlung für die Prämie geringer aus, im Schadensfall wird der Selbstbehalt aber abgezogen.

Für wen lohnt sich eine Vollkaskoversicherung?

Sind sie stolzer Besitzer eines Neuwagens oder Fahranfänger, dann lohnt sich fast immer die Vollkaskoversicherung, weil darüber ein großer Wert abgesichert wird. Nach fünf Jahren hat der Neuwagen oft so stark an Wert verloren, dass sie darüber nachdenken sollten, den Versicherungsumfang auf das Niveau einer Teilkaskoversicherung zu senken. Wird das Auto etwa gestohlen, ersetzt die Teilkasko meist den Zeitwert des Wagens.

Es hängt aber immer von der persönlichen Situation und den Prämien für die Vollkaskoversicherung ab. Sind Sie beruflich auf Ihr Auto angewiesen, kann für Sie die Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Denn Sie bekommen auch dann ein Ersatzfahrzeug gestellt, wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben. Außerdem ist mit der Prämie, auch bei älteren Fahrzeugen, noch ein erheblicher Wert abgesichert.

Zwischenfazit 2: Möchten Sie auf der sicheren Seite sein, lohnt es sich eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Ein Schaden am eigenen Fahrzeug kann erheblich sein, sogar bis zum Totalschaden gehen. Gerade bei Neufahrzeugen ist das der Fall. Auch bei älteren Fahrzeugen gehen viele Besitzer auf Nummer sicher. Allerdings wird nur der Zeitwert ersetzt. Aber auch der kann noch hoch sein.

Wie wird eigentlich die Prämie für die Kfz-Versicherung berechnet?

Prämien für die Autoversicherung hängen neben den oben erwähnten Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung von den folgenden Dingen ab:

  • Schadensfreiheitsklasse
  • Regionalklasse
  • Typklasse

Was genau ist die Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklassen – auch SF-Klasse genannt – sind gesetzlich festgelegt. Im Grunde gibt die Nummer der Klasse an, wie lange ein Autofahrer schon keinen Unfall mehr verursacht hat. SF 10 bedeutet also, dass der Halter seit zehn Jahren keinen Schaden mehr an die Versicherung gemeldet hat.

Die Prämien für die Autoversicherung hängen in erster Linie von dieser Schadensfreiheitsklasse ab. Je weniger Schadensfälle Sie Ihrem Autoversicherer melden, desto höher ist Ihre Schadenfreiheitsklasse und desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Mit jedem schadenfreien Jahr wird man eine Schadenfreiheitsklasse höher gestuft.

Fahranfänger, die gerade ihren Führerschein gemacht haben und sofort ihr erstes Auto versichern wollen, steigen mit der Schadenfreiheitsklasse SF 0 ein. Wer ein Auto erst nach drei Jahren Führerscheinbesitz versichert, wird in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft.

SF-Klassen berechnen Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung unabhängig voneinander. Für die Beitragshöhe der Teilkaskoversicherung spielt die Schadenfreiheitsklasse keine Rolle.

Und was ist eine Regionalklasse?

In der Kfz-Versicherung wird die Regionalklasse vom Fahrverhalten aller Autofahrer des Zulassungsbezirks beeinflusst. Berücksichtigt wird die Anzahl der Schäden, die sie verursachen, bezogen auf die Anzahl der dort zugelassenen Fahrzeuge und die durchschnittliche Schadenhöhe.

Die Regionalklasse spiegelt also die Schaden- und Unfallbilanz einer Region wider. Sie ist eines von zahlreichen Tarifmerkmalen, das die Versicherer zur Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigen. In die niedrigste und somit für die Kfz-Versicherung günstigste Regionalklasse 1 sind Autofahrer in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eingestuft. Es hängt also von der Region ab, in der man lebt, in welche Regionalklasse man eingestuft wird. Entsprechend fällt die Prämie fürs Kfz aus.

Bei Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung reichen die Regionalklassen von 1 bis 12. Schließen Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ab, gelten die Schadenklassen 1 bis 16 bzw. 1 bis 9.

Und was sagt jetzt die Typklasse aus?

Typklassen spiegeln die Unfall- und Schadensbilanzen verschiedener Pkw-Modelle wider. Je weniger Schäden für einen Fahrzeugtyp gemeldet und von Kfz-Versicherungen reguliert werden, desto niedriger ist seine Typklasse. Der statistische Wert ist als Zahl zwischen 10 und 34 im Typklassenverzeichnis des GDV angegeben.

Autos mit günstiger Typklasse sind beispielsweise:

  • Smart ForTwo Coupé Electric Drive.
  • Fiat 500.
  • Mini Cooper S Coupé
  • Citroën C3 Picasso 1.4.
  • Renault Twingo GT 1.2.

Durch die Wahl des Fahrzeugs können Sie die Kfz-Prämie beeinflussen. Wenn Sie also ein Fahrzeug mit günstiger Typenklasse fahren, ist die Versicherungssumme geringer. Wohnen Sie dann auch noch in einer günstigen Region, dann fahren Sie günstiger Auto als andere mit einer höheren Einstufung.

Wurden Sie auch schon einmal auf einen sogenannten KFZ-Schutzbrief angesprochen? Dann haben sie sich bestimmt gefragt, …

Was ist ein Kfz-Schutzbrief?

Der Kfz-Schutzbrief garantiert im Notfall einen Anspruch auf Pannenhilfe inklusive Abschleppdienst. Ist ihr Auto nicht mehr fahrtüchtig, werden außerdem auf Reisen die Kosten für einen Mietwagen (Pkw) übernommen. Ein Kfz-Schutzbrief kostet meist nicht viel, kann aber hohe Kosten abdecken.

Ein Schutzbrief zur Kfz-Versicherung lohnt sich für alle, die viel mit dem Fahrzeug unterwegs sind oder gerne und oft mit dem Auto auf Reisen geht. Aber auch für diejenigen, die nur in der Region fahren, kann sich ein Schutzbrief lohnen. Zum Vergleich: Muss ihr Fahrzeug aufgrund einer Panne abgeschleppt werden, sind die Abschleppkosten bereits deutlich teurer als der Schutzbrief.

Zum Abschluss noch mein Tipp:

Stellen Sie Ihre Kfz-Versicherung regelmäßig auf den Prüfstand. Ob die Vollkasko-Versicherung noch sinnvoll ist und ob Sie für Ihre persönlichen Bedingungen optimal versichert sind, können Sie leicht mit einem unserer Experten klären.

Die eigene Immobilie ohne Eigenkapital finanzieren – geht das?

Bei den oft hohen Mietkosten stellt sich für den einen oder anderen die Frage: Wäre es nicht besser, dass ich, statt monatlich Miete zu zahlen, in mein zukünftiges Eigenheim investiere? Das klingt nicht nur auf den ersten Blick einleuchtend. Denn es ist doch so: Mit einer, oft nur etwas höheren, monatlichen Belastung, schaffen Sie Eigentum und treffen damit Vorsorge für die eigene, unabhängige Zukunft.

Vier Gute Gründe, für die eigenen vier Wände:

Sie zweifeln noch, ob ein Eigenheim tatsächlich eine „so tolle Entscheidung“ ist, wie immer alle sagen? Ich habe mal, die aus meiner Sicht wichtigsten Argumente aufgeschrieben. Sowohl Mieter, als auch Immobilienbesitzer finden sicher leicht noch einige andere Gründe.

1. Privatsphäre ist Freiheit

Nachbarn können Segen und Fluch zugleich sein. In Ihrer Immobilie bestimmen nur Sie, wann und wie laut Sie Ihre Musik hören möchten. Feiern Sie einfach mal durch, bis die Wolken wieder lila sind!

2. Freiheit ist Lebensqualität

Eine eigene Immobilie lässt Ihnen freie Hand bei der Gestaltung. Bunte Fliesen auf dem Boden und ein Teppich an der Decke? – Ihre Entscheidung. In Ihrer Immobilie redet Ihnen keiner rein!
Freiheit heißt auch: Keine Angst mehr vor Mieterhöhungen und keine Umzüge mehr, weil der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat.

3. Sicherheit ist Vorsorge

Stimmt die Lage, wird der Wert Ihrer Immobilie eher zu- als abnehmen. Das macht ein Eigenheim zur idealen Altersvorsorge. Statt monatlich Miete aus dem Fenster zu werfen, können Sie auch einen Kredit abbezahlen. Davon profitieren Sie langfristig.

4. Vorsorge macht sorgenfrei

Im Alter ist der Kredit für Ihre Immobilie abbezahlt. Ihre Rente können Sie dann vollständig für die schönen Seiten des Lebens nutzen.

Ist eine Baufinanzierung auch ohne Eigenkapital möglich?

Schon einmal vorab: Es geht auch komplett ohne Eigenkapital, allerdings wird es dann teuer. Denn ohne Eigenkapital müssen nicht nur der reine  Kaufpreis des Objektes (100%-Finanzierung), sondern auch, die mit dem Kauf entstehenden Nebenkosten (110%-Finanzierung) finanziert werden.

Zu den Kosten des Erwerbs kommen neben der Grunderwerbsteuer, den Kosten für den Notar und das Grundbuchamt noch die Maklerprovision, sofern nicht „von privat” gekauft wird. Allein die Grunderwerbsteuer beträgt zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises. Bei der Finanzierung einer Immobilie müssen Sie also mit etwa 10% Nebenkosten rechnen.  

Empfehlenswert ist es deshalb, diese Nebenkosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Denn, wenn Sie diese 10% auch über einen Kredit finanzieren, wird es teuer. Das liegt daran, weil die Bank für die Nebenkosten keinen Gegenwert hat und das Risiko damit höher ist. Die Zinsen können im Vergleich zur Finanzierung mit Eigenkapitalanteil bis zu dreimal so hoch ausfallen! Zudem dauert die Finanzierung länger und ist risikoreicher.

Außerdem möchte sich die Bank bei der Kreditvergabe absichern und verlangt folgende Voraussetzungen:

  • Die Schufa stuft Ihre Bonität als „exzellent“ ein.
  • Sie verfügen über ein hohes, dauerhaft gesichertes Einkommen.
  • Die zu finanzierende Immobilie befindet sich in einem guten Zustand und einer gefragten Wohngegend.

Auch wenn alle Auskünfte positiv sind, wird eine Bank in den meisten Fällen eine 110%ige Finanzierung ablehnen.  Eine 100%ige (oder oft eine 95%ige) Finanzierung übernehmen die meisten Banken dagegen gerne. Jetzt kommt es noch darauf an, wie die Bank Ihre Immobilie bewertet. Dabei kann sogar herauskommen, dass die Bank Ihr Wunschhaus niedriger bewertet, als der tatsächliche Kaufpreis beträgt.

Solange die Bank den Wert der Immobilie höher einschätzt, als die Kreditsumme beträgt, geht sie ein niedriges Risiko ein und ist bereit, den Kredit zu vergeben.  Bewertet die Bank den Wert der Immobilie allerdings geringer ein, als der Kaufpreis beträgt, wird eine 100%-Finanzierung schwierig.

Dieses Problem trat v. a. in Zeiten von Nullzinsen auf. Die Flucht vieler Anleger in Immobilienwerte ließen die Immobilienpreise in die Höhe schnellen. So haben sich die Werte für Immobilien in den letzten Jahren teilweise verdoppelt.  Jetzt, bei langsam wieder anziehenden Zinsen und immer noch hohen Immobilienpreisen, erscheinen viele Eigentumsobjekte überbewertet. Die Immobilienblase droht zu platzen und die Banken befürchten, dass heute verlangte Kaufpreise in Zukunft nicht mehr erzielt werden können. Mit dem steigenden Risiko der Banken wird es, gerade bei einer 100%-Finanzierung, schwieriger, einen Baukredit zu bekommen.

Einen Partner an Ihrer Seite

Außer einem Kredit für eine 100%-Finanzierung gibt es noch andere Möglichkeiten, den Wunsch nach einer eigenen Immobilie zu verwirklichen. Der erste Schritt in eine neu geplante Zukunft sollte gut durchdacht und sorgsam geplant sein. Wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten, ist der sichere Rückhalt durch einen starken Partner unverzichtbar.

Gehen Sie Ihr Vorhaben mit einem Berater durch, der sich in persönlichen Gesprächen Zeit für Sie und Ihre Pläne nimmt. Wichtig sind die realistische Planung jedes Vorhabens und eine Absicherung für das Eintreten eventueller Schwierigkeiten.

Das Ziel sollte es sein, bei Ihrem Vorhaben die Risiken zu minimieren, Vor- und Nachteile aufzuzeigen, finanzielle Reserven einzuplanen und Sie bei der Planung und Umsetzung des Projekts fachmännisch zu beraten und zu begleiten.

Einen Partner wie AFC Frahmke

Damit Ihr Traum Wirklichkeit wird!

 

Quellen:
https://www.afc-frahmke.de/baufinanzierung
https://www.finanztip.de/baufinanzierung/ohne-eigenkapital/

Das müssen Sie bei einer Gebäude-Versicherung beachten!

Jeder Eigentümer einer Immobilie, egal ob Haus oder Wohnungseigentum, sollte durch eine Gebäudeversicherung abgesichert sein. Denn diese Versicherung schützt vor den Folgen eines Schadens an der Immobilie. Dabei können kleine Schäden oft noch aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Droht aber ein Totalverlust, wie bei nach einem Feuer, kann dieser schnell existenzgefährdend werden.

Bei jeder Gebäudeversicherung sind Gefahren wie Feuer, Leitungswasserschäden sowie Sturm- und Hagelschäden versichert. Seit der Flutkatastrophe im Ahrtal ist auch die Elementarversicherung in den Fokus gerückt. Weitere wichtige Leistungen der Versicherung können der „Unterversicherungsverzicht“ und der „Einschluss der groben Fahrlässigkeit“ sein. Außerdem sollte die Versicherungssumme dynamisch an die steigenden Baukosten angepasst werden.

Doch gehen wir mehr in die Details:

Feuer

Die Absicherung bei Schäden durch Feuer sollte immer Bestandteil der Gebäudeversicherung sein. Denn beim Totalverlust eines Gebäudes durch Brand hilft die Versicherungssumme, das Gebäude wieder aufzubauen. In den Versicherungsbedingungen sollten Sie auf die Definition von Feuer achten. Neben Brand, Blitzeinschlag und Explosionen ist es sinnvoll, wenn auch Überspannungsschäden durch Blitz, Sengschäden, Rauch, Implosion, Nutzwärmeschäden (Kaminfeuer) und Überschallknall versichert sind.

Leitungswasser

Leitungswasser hört sich harmlos an, verursacht aber oft die größten Schäden an einem Haus. Verantwortlich sind vor allem alte, undichte Leitungen in Altbauten. Tipp: Wechseln Sie alle 30 – 40 Jahre die Wasserrohre in Ihrem Haus aus. Gesundheitsschädliche Bleirohre, die früher verwendet wurden, sind heutzutage zum Glück nicht mehr im Einsatz. Aber alte Rohre werden nach dieser Zeit rostanfällig, und können undicht werden. Auch moderne, aber ältere Kunststoffrohre haben oft Probleme mit den Dichtungen.

Sturm und Hagel

Wie täglich in den Nachrichten zu sehen, treten Sturm und Hagelschäden durch die Veränderungen des Klimas häufiger auf und sollten mitversichert sein. Ein Sturm im Sinne der Sturm/Hagel-Versicherung liegt ab Windstärke 8 vor. Besonders viele Schäden entstehen dabei durch umfallende Bäume.

Elementarschäden

Damit sind Schäden an Wohngebäuden nach Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen etc. gemeint. Gefahren durch Starkregen und Sturmflut sind oft nicht enthalten und sollten geprüft werden. Immobilien, die sich in Gewässernähe, in Talsenken oder in Hanglagen befinden, sollten keinen Fall auf die Absicherung gegen Elementarschäden verzichten.

Unterversicherungsverzicht

Eine sperrige Bezeichnung, die Sie aber nicht abschrecken sollte. Denn eine Versicherungsumme, die vor vielen Jahren vereinbart wurde, kann im Laufe der Zeit zu einer Unterversicherung führen. Mit dem versicherten Betrag kann dann das Gebäude nach einem Schaden nicht mehr vollständig saniert werden. Schäden, auch Teilschäden, werden nämlich im Verhältnis gekürzt. Sinnvoll ist es daher, einen Unterversicherungsverzicht einzuschließen und so die Versicherungssumme immer aktuell zu halten.

Grobe Fahrlässigkeit

Achten Sie bei Ihrer Versicherung auf den „Verzicht der Einrede der Groben Fahrlässigkeit“. Denn handelt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig, so kann das Versicherungsunternehmen die Leistungen kürzen. Zur Groben Fahrlässigkeit gehört beispielsweise eine vergessene, noch brennende Kerze, die zu einem Wohnungsbrand führt. Achtung: Gerade ältere Verträge enthalten den Ausschluss oft nicht.

Welche zusätzlichen Absicherungen sind sinnvoll?

Die Gebäudeversicherung kann um folgende Leistungen erweitert werden:

  • Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks (Frost- und Bruchschäden)
  • Gebäudebeschädigung durch Dritte (z. B. Graffiti)
  • Glasversicherung
  • Einbruchdiebstahl
  • Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- u. Schutzkosten (z. B. zusätzliche Kosten nach Brand)

Wichtig ist vor dem Vertragsabschluss eine gute Beratung, denn je nach Immobilie ist es sinnvoll, den Schutz individuell anzupassen und neben dem Basisschutz auch noch zusätzliche Gefahren abzusichern.

Wie ist es mit Ihrer Gebäudeversicherung? Ist sie auf dem aktuellen Stand? Eine kurze Überprüfung schafft Sicherheit.

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Quellen:
https://euregiofinanz.de/was-ist-bei-einer-gebaeudeversicherung-wichtig/
https://www.dieversicherer.de/versicherer/versicherungen/wohngebaeudeversicherung